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Artikel: Wonnemar trifft keine Schuld am Unfall eines Kindes

29. Oktober 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Landgericht Verkehrssicherungspflicht wurde erfüllt - Richter: Mehr ist nicht zumutbar

Von Peter Schwarz |Sonthofen/KemptenDas Erlebnis- und Sportbad "Wonnemar" hat seine Verkehrssicherungspflicht beim Unfall eines kleinen Mädchens nicht verletzt. Die bestehenden Vorkehrungen reichen aus. Noch mehr ist dem Betreiber der Freizeiteinrichtung nicht zuzumuten. Dieses Urteil hat gestern die 2. Zivilkammer beim Landgericht Kempten gefällt. Auf Genugtuung ist die Entscheidung von Richter Robert Kriwanek beim "Wonnemar"-Management gestoßen.

Schmerzensgeld gefordert

Carina war sechseinhalb Jahre alt, als ihr im Hallenbad Böses widerfuhr. Noch heute kündet eine hässliche Narbe von dem Oberschenkelbruch, den sich das Kind beim verunglückten Rutschen von der "Crazy-River-Reifenrutsche" zugezogen hatte. Ihr Vater hatte das Bad-Management verklagt und zugleich bessere Sicherheitsvorkehrungen verlangt, damit sich Derartiges nicht wiederholt (wir berichteten). Er bestand auf ein Schmerzensgeld von 6000 Euro für seine Tochter.

"Eine lückenlose Aufsicht in Bädern ist nicht üblich und nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch nicht erforderlich." So lautet der Kernsatz im jetzigen Urteil.

Der Einzelrichter hatte sich bei der mündlichen Verhandlung ausführlich schildern lassen, was die Bäder-Aufsicht alles tut, damit Unfälle auf der Rutsche vermieden werden. Ohnehin ist die Nutzung der Anlage für Kinder unter acht Jahren untersagt. Darauf macht eine Beschilderung aufmerksam. Außerdem gibt es eine Kontrolle per Video-Kamera, und die Bademeister sind gehalten, stets ein waches Auge zu haben.

"Haben uns nichts vorzuwerfen"

Noch mehr an Sicherheitsmaßnahmen sei dem Badbetreiber "nicht zumutbar", berief sich der Richter beim Abweisen der Klage auf ähnliche Urteilsfindungen des Bundesgerichtshofs. Angesichts dessen geht der jetzige Richterspruch auch nicht näher darauf ein, ob der Vater die elterliche Aufsichtspflicht verletzt hatte.

Er wollte zusammen mit seiner Tochter die Rutsche hinunter, verlor dann das Kind aber aus den Augen.

"Wonnemar"-Prokurist Maximilian Haag sah sich gestern durch die Rechtsprechung im Bemühen bestätigt, der Betriebs- und Verkehrssicherungspflicht in vollem Umfang nachzukommen. Er bedauerte, dass für das Kind ein schöner Badetag traurig zu Ende gegangen sei. Aber das Freizeitunternehmen habe sich nichts vorzuwerfen.