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Wenn große Hunde die kleinen beißen

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Wenn große Hunde die kleinen beißen

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    Altusried (kk). - Die Angst sitzt Renate Kolle jedes Mal im Nacken, wenn sie mit ihrem Jack Russell Gassi geht. 'Sieben große Hunde haben unseren Jacky bereits gebissen, ein Mal wurde er sogar lebensgefährlich verletzt', schimpft die Altusriederin über 'verantwortungslose Halter, die ihre gefährlichen Tiere frei herum springen lassen'. Wenn Hunde andere Tiere oder gar Menschen anfallen, 'muss uns das sofort gemeldet werden', betont Heiko Meyer vom Ordnungsamt Altusried. Erst kürzlich habe ein großer Mischlingshund den etwa 20 Zentimeter kleinen Jacky am Hals gepackt und einfach weggezerrt, schildert Kolle. 'Mein Mann und ich hatten sogar Angst vor dem Hund - wir wussten nicht, was wir tun sollten.' Als die beiden dann den Halter auf den Vorfall aufmerksam machten, habe den das 'gar nicht gekümmert'. Der Altusriederin zufolge sind Bisswunden an Jackys Körper nichts Neues. Einmal habe ein Schäferhund den Kleinen derart am Bauch verletzt, dass er fast gestorben wäre. Regelmäßig müsse der kleine Vierbeiner vor einem Bernhardiner flüchten, 'oftmals über eine Kreisstraße'. Zwar seien die Hunde, die Jacky gebissen haben, keine Kampfhunde - allerdings 'um die 50 Zentimeter groß und gefährlich', so Kolle. Zur Anzeige bringen will die Altusriederin diese Fälle jedoch nicht. Schließlich könnten die Hunde ja nichts dafür. 'Ich appelliere an alle Besitzer, verantwortungsvoll mit ihren Tieren umzugehen und sie artgerecht zu halten', sagt Kolle. Das Ordnungsamt sieht das freilich etwas anders: 'Wenn sich da etwas ändern soll, muss man uns solche Vorfälle melden', entgegnet Mitarbeiter Heiko Meyer. Erst dann könne eine Gemeinde einem Hundehalter gewisse Auflagen erteilen, wie beispielsweise Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen oder Warnschilder am Grundstück. Wer dann dagegen verstoße, dem drohen Strafen von bis zu 1000 Euro. Und das gelte nicht nur für Halter von Kampfhunden. Laut Artikel 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes können Gemeinden 'das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden' in öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen einschränken, zitiert Meyer aus dem Gesetz. Von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten seien solche Hunde grundsätzlich fern zu halten. Personen die einen leinenpflichtigen Hund führen, müssten jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

    Altusried empfiehlt die Leine Die Gemeinde Altusried, so Meyer, empfiehlt innerorts Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern an die Leine zu nehmen. Im Einzelfall könne aber die Gemeinde - 'zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum oder öffentliche Reinlichkeit', so das Gesetz - weitere Anordnungen zur Haltung von Hunden treffen.

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