Samstag, 2. Mai 2009, ein strahlend schöner Frühlingstag, blühende Bäume, saftige Wiesen und gut bestellte Felder, die eine reiche Ernte versprechen. Die Unwetterwarnungen, die gegen 16.30 Uhr im Bayerischen Rundfunk starke Regenfälle, Sturmböen sowie Hagel im Raum Landsberg vorhersagen, werden nicht sonderlich ernst genommen, schließlich befindet sich Kleinkitzighofen im Ostallgäu. Gegen 17.30 Uhr nimmt das Unheil seinen Lauf.
Zunächst ist nur ein unheimliches, gewaltiges Brausen im Osten zu hören, aber kurz darauf prasselt schon der Hagel los. Die Körner waren nicht allzugroß, die größten hatten einen Durchmesser von etwa zwei Zentimetern. Da es aber ungefähr eine halbe Stunde ununterbrochen hagelt, (55 Liter pro Quadratmeter innerhalb 30 Minuten) sieht die Landschaft plötzlich wie an einem Januarabend aus: Die blühenden Bäume sind plötzlich wieder völlig kahl und die Landschaft winterlich weiß. Ein Anblick, der jeden Gartenbesitzer zu Tränen rührt.
Doch ungleich härter trifft es die ohnehin schon finanziell arg strapazierten Landwirte. Wenn nun die zu erwartende Ernte gänzlich, oder auch nur teilweise durch Hagel vernichtet wird, steht oft die Existenz eines Betriebes auf dem Spiel. Wer jetzt eine Hagelversicherung abgeschlossen hat, ist vor den schlimmsten finanziellen Folgen geschützt.
Dennoch sind einige wichtige Regeln bei einem Hagelschaden zu beachten.
Spätestens vier Tage nach einem Hagelschlag sollte sich der betroffene Landwirt mit seiner örtlichen Vertrauensperson (in Kleinkitzighofen Mini Götzfried) in Verbindung setzen. Alle weiteren Schritte werden dann von dieser Person in die Wege geleitet. Bei Umbruchschäden wie jetzt in Groß- und Kleinkitzighofen geschehen, sollte ohne Rücksprache mit dem Versicherer kein Landwirt sein Feld neu bestellen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Der Sachverständigenrat, der aus unparteiischen, vereidigten Landwirten und Vertretern der Hagelversicherung besteht, muss bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen. So werden bei frühen Schäden die einzelnen Felder vorbesichtigt und die unterschiedlichen Schadensmerkmale in einem Schätzprotokoll festgehalten.
Kurz vor der Ernte findet dann die endgültige Schadensregulierung statt. Die einzelnen, festgestellten Schadensmerkmale beziehen sich unter anderem auf Anschläge, Abschläge, Knickungen unterschiedlichen Blattverlust und Beschädigungen. Nur bei Umbruchschäden legen die Sachverständigen das Ergebnis sofort fest.