Ferien: Wenn ein Ehepaar getrennt verreist: Oy-Mittelberg muss Kurbeiträge anpassen

4. Februar 2019 07:26 Uhr von Bastian Hörmann
Symbolbild
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Werner Kempf

Wie machen Eheleute heutzutage Urlaub? Und wie ist es, wenn nur einer mit seinem Gschpusi anreist? Und wer zahlt dann überhaupt welchen Kurbeitrag? In etwa um diese Fragen drehte sich die jüngste Gemeinderatssitzung in Oy-Mittelberg. Hintergrund der Oyer Diskussion ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Er hatte eine Regelung für unwirksam erklärt, die sich auch in der Oy-Mittelberger Kurbeitragssatzung findet. Darin geht es um Inhaber von Zweitwohnungen. Sie bezahlen jährlich eine Pauschale als Kurbeitrag – und das sollen auch ihre „Ehegatten und Personen im gleichen Haushalt“, solange sie auch einkommensteuerrechtlich demselben Haushalt zugerechnet werden können. Ursprünglich hatten Juristen angenommen, dass Ehegatten ihre Freizeit in der Zweitwohnung „überwiegend gemeinsam“ verbrächten. Doch, so begründet das Gericht, sei das „angesichts gewandelter Lebensverhältnisse“ zu bezweifeln und diese Annahme ohnehin „generell fragwürdig“.

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