Schwarzbauten: Wasenmoos: Wir legen Berufung ein

27. Januar 2012 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
Jörg Schollenbruch

Verwaltungsgericht lehnt weitere Klagen ab – Schäfer kündigt Widerspruch an – Anwalt: Es geht in die nächste Instanz

Füssen Die Füssener Wasenmoosler hatten es bereits erwartet – gestern nun hat es das Verwaltungsgericht Augsburg den Beteiligten mitgeteilt: Vier weitere Klagen im Prozess um die Schwarzbauten sind abgewiesen. Das bestätigte Rechtsanwalt Dr. Bernd Tremml, der zahlreiche Betroffene vor Gericht vertritt, gestern auf Nachfrage unserer Zeitung. Gleichzeitig kündigte der Jurist an: 'Wir legen gegen das Urteil Berufung ein.' Nicht mit Urteil abfinden

Nach dem dritten Verhandlungstag sind damit 16 Klagen abgewiesen. Mit diesem Ausgang will sich Rechtsanwalt Tremml allerdings nicht abfinden. Bereits unmittelbar nach der Verhandlung am Mittwoch hatte er verkündet, dass beim Verwaltungsgerichtshof in München Widerspruch gegen die Abweisung von zehn Klagen eingelegt worden sei.

Am kommenden Mittwoch wird vor dem Verwaltungsgericht Augsburg voraussichtlich der letzte Wasenmoos-Prozess stattfinden. Dann werden laut Baujuristin Gudrun Hummel vom Landratsamt sieben weitere Klagen in den Abschnitten in Augsburg verhandelt.

Argumente nicht nachvollziehbar

Auch Wasenmoos-Sprecher Hannes Schäfer gibt sich kämpferisch: 'Das Urteil der Augsburger Richter werden wir nicht akzeptieren.' Er könne mehrere Argumente von Landratsamt und Richtern nicht nachvollziehen. Als Beispiel nannte er die von Fachleuten vielfach betonte ökologische Bedeutung des Wasenmooses: 'Beim Bau der A7 wurde das Gebiet als brachliegende wertlose Fläche bezeichnet. Jetzt erzählt man uns das Gegenteil.'

Bei der Verhandlung am Mittwoch betonte die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler abermals die 'besondere ökologische Funktion dieses Gebietes'. Dieses Mal ging es um Anwesen im Abschnitt sechs, also um den Bereich beim Geometerweg sowie das sogenannte Gebiet 'Im Moos' nahe der Gaststätte 'Jägerhaus'.

Im Vorfeld des Prozesses hatte Tremml den Antrag gestellt, den Termin zu verschieben. Begründung: Die Stadt Füssen beabsichtige, eine Satzung für den Außenbereich zu erlassen. Diese könnte den Bestand der Anwesen dauerhaft sichern.

Satzung steht in den Sternen

Doch die Vorsitzende Richterin winkte ab: 'Ein Beschluss des Stadtrates liegt zwar vor. Ob die Satzung aber wirklich kommt, steht in den Sternen.' Entscheidend sei nur die gegenwärtige Rechtslage. Werde die Satzung tatsächlich erlassen, 'haben wir ein Argument, das berücksichtigt werden muss', so Beate Schabert-Zeidler.