Seit Donnerstag, 06. Mai, gelten in Bayern für Genesene und vollständig Geimpfte erleichterte Corona-Regeln. Doch ab wann gilt man überhaupt als genesen oder vollständig geimpft? Und wie kann man das bei einer Kontrolle nachweisen? Insgesamt gelten die Erleichterungen für drei Personengruppen. Hier die Übersicht.
Vollständig Geimpfte
Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium gilt man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung als vollständig geimpft. Der Impfstoff muss von der EU zugelassen sein. Bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und AstraZeneca sind jeweils zwei Impfungen notwendig. Beim Impfstoff von Johnson&Johnson gibt es nur eine Impfung. Dieses Vakzin wird aber in Bayern momentan nicht verwendet. Nachweisen kann man seine Corona-Impfung mit seinem Impfpass, in dem die Impfung dokumentiert wird. Ist zum Zeitpunkt der Impfung kein Impfpass vorhanden, so bekommt man eine sogenannte Impfbescheinigung, die ebenfalls als Nachweis gilt.
Genese Personen
Die Erleichterungen gelten auch für genese Personen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit man in Bayern als "genesen" gilt:
- Mit einem PCR-Test muss eine Corona-Infektion nachgewiesen worden sein. Der positive Test muss mindestens 28 Tage, darf aber höchstens sechs Monate alt sein.
- Man darf keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
Laut dem Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek soll der Nachweis bei der Kontrolle über einen positiven PCR-Test erfolgen, der wie erwähnt mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegt. In Kombination mit einem negativen Corona-Test reicht alternativ auch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Isolation aus, so Holetschek. Der Gesundheitsminister kündigte an, digitale Lösungen für den Nachweis schaffen zu wollen. Übrigens: Als "genesen" gelten auch Personen, bei denen die Corona-Infektion schon über sechs Monate zurückliegt und die ihre Erstimpfung erhalten haben. Laut Dominic Geißler, Pressesprecher der Polizei, gelten die Lockerungen für diese Personengruppe allerdings erst ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung.
Das passiert bei einer Polizeikontrolle
Eine Pflicht, seinen Impfpass dabeizuhaben oder gegenüber der Polizei vorzuzeigen, gibt es in Deutschland nicht, sagt Geißler. Trotzdem sei das im Interesse aller natürlich sinnvoll. Wird man während der Ausgangssperre kontrolliert und hat keinen Impfpass dabei, so wird die Polizei zunächst die Personalien aufnehmen, so Geißler. Die Person muss dann in den Folgetagen nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft ist. Ob eine Kopie oder ein Foto auf dem Handy seines Impfpasses zum Nachweis ausreicht, dazu gibt Geißler keine klare Antwort. Grundsätzlich sei es aber besser, einen Impfausweis mitzuführen. "Bei den Kontrollen werden die Angaben aber auf Plausibilität und Glaubwürdigkeit überprüft", so Geißler. "Im Zweifel erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt."
Das ändert sich ab heute für vollständig Geimpfte und Genesene