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Warum zahlen, wenn der Parkplatz nicht geräumt ist?

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Warum zahlen, wenn der Parkplatz nicht geräumt ist?

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    Kempten (kk). - Wer zur Zeit öffentliche Parkplätze in Stadt und Land ansteuert, tut sich manchmal schwer: Viele Flächen sind vereist und manch einer traut sich erst gar nicht, den Fuß auf die glatten Flächen zu setzen. Und fragt sich deshalb, warum für Parkplätze, die eigentlich gar keine sind, auch noch Gebühren zu zahlen sind. Viel zu tun hat der städtische Räumdienst in diesen Wintertagen. Die wichtigsten Straßen der Stadt mussten von Schnee und Eis befreit werden, viele öffentlichen Parkplätze blieben deshalb erstmal ungeräumt. Der eine oder andere fragt sich deshalb, warum er dafür auch noch Parkgebühren zahlen soll. Doch einfach die Gebühren vorübergehend nicht kassieren, das geht nicht so ohne Weiteres. Darüber müsse der Verkehrsausschuss entscheiden, erklärt stellvertretender Tiefbauamts-Leiter, Reimund Schwarz. Angedacht freilich sei dieses Thema nicht. Wobei Schwarz selbst eine Aufhebung der Gebühren 'nicht für sinnvoll' hält. Dann würden nämlich Dauerparker diese Stellplätze belegen: 'Und das wäre sicher nicht im Interesse des Handels und der Wirtschaft.' Zudem deckten die Parkgebühren Kosten ab, die die Stadt sonst zusätzlich hätte. Verärgerte Autofahrer müssten zudem bedenken, dass es derzeit bei diesem Dauerfrost geradezu unmöglich sei, alle Parkplätze perfekt zu räumen. Schwarz: Die Männer vom Betriebshof müssten schließlich über 360 Kilometer Straße von Schnee und Eis befreien.'Und die tun momentan alles, was in ihrer Macht steht', betont Betriebshof-Leiter Uwe Gail. Seiner Meinung nach sind sowohl die kostenpflichtigen als auch gebührenfreien Parkplätze inzwischen 'im Großen und Ganzen gut geräumt'. Den Wunsch, bei extremen Wetterverhältnissen keine Parkgebühren mehr zu zahlen, hält Gail für 'völlig übertrieben': Es stehe jedem frei, wo er sein Auto abstelle. Wem der eine Stellplatz zu gefährlich erscheine, sollte sich einfach einen anderen suchen. In Kempten gebe es genügend Parkplätze - beispielsweise in den Parkhäusern. Wer aber haftet, wenn jemand auf einem öffentlichen, nicht geräumten Parkplatz ausrutscht und sich verletzt? 'Wir', betont Gail, solche Vorfälle müssten auch sofort gemeldet werden. Dann würde jeder Fall an eine Versicherung weitergeleitet, die sich mit den Betroffenen auseinander setze.

    Info-Telefon des Betriebshofs Auf privaten Parkplätzen freilich hafte der Eigentümer, der allerdings nur dort räumen müsse, wo Stellplätze 'nachgewiesen werden müssen'. Beispielsweise vor Geschäften oder Gaststätten, die Kunden oder Gästen Parkplätze zur Verfügung stellen. Wer übrigens mit der Räumung unzufrieden ist, sollte sich an den Betriebshof (08 31) 5 91 35 20 wenden. Man werde sich dann schnellstmöglich kümmern, verspricht Gail, weist aber darauf hin: 'Meine Männer können aber nicht überall gleichzeitig sein.'

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