Schon 2 tote Greifvögel: Warnung für das Oberallgäu: Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt!

25. Februar 2022 11:31 Uhr von Landratsamt Oberallgäu
Geflügelhaltung: Wegen der Gefahr der Geflügelpest gibt es im Oberallgäu Vorgaben.
Geflügelhaltung: Wegen der Gefahr der Geflügelpest gibt es im Oberallgäu Vorgaben.
munzelminka auf Pixabay

Nachdem die gefährliche Krankheit bei zwei Wildvögeln im Kreis nachgewiesen wurde, mahnt das Veterinäramt des Landratsamtes Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht.

16 tote Wildvögel in Bayern

Die Hausgeflügelbestände sind nach wie vor durch das Auftreten der Geflügelpest - auch hochpathogene Influenza oder Vogelgrippe genannt - in Wildvogelbeständen gefährdet. So wurde in Bayern im laufenden Jahr 2022 bereits wieder bei 16 toten Wildvögeln das Vogelgrippevirus nachgewiesen.

Zwei tote Greifvögel im Oberallgäu

Auch im Landkreis Oberallgäu wurden nun aktuell Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich bestätigt: Bei zwei verendeten Greifvögeln hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Nach dem vereinzelten Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln Anfang Dezember letzten Jahres wurden damals bayernweit zum Schutz vor weiterer Ausbreitung, insbesondere zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände verstärkte Biosicherheits- und Vorbeugemaßnahmen angeordnet. Im Landkreis Oberallgäu gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung bereits seit 07. Dezember 2021.

Keine Wildvögel füttern!

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen sind insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk und Gerätschaften zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, Wechseln der Kleidung und Desinfektion der Schuhe vorzuhalten. Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Wildvögel, mit Ausnahme der Singvögel, dürfen nicht mehr gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Hausgeflügel in Berührung kommen kann, sind vor Wildvögeln geschützt aufzubewahren. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können. Zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird erneut dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Tote oder kranke Tiere nicht berühren!

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Oberallgäu, Telefon-Nr. 08321/612-493 oder -491 gemeldet werden.