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Artikel: Votum per Post am einfachsten

9. Februar 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
beckmann

Kommunalwahl Wie sehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer ihre Stimme abgeben

Kaufbeuren/Ostallgäu | fro | Wenn die Bürger am 2. März bei den Kommunalwahlen um ihre Stimme gebeten werden, stellt sich für die meisten Wahlberechtigten lediglich die Frage, welche Partei oder welche Politiker sie wählen. Doch für Rollstuhlfahrer beginnt das Problem mit einer Treppe vor dem Wahllokal und auch Blinde haben ein Kreuz mit dem Kreuz auf dem Stimmzettel.

Doch für fast alle behinderten Menschen gilt: 'Sie dürfen bei einer Wahl ihre staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere auch wahrnehmen', betont Klaus Felchner, Behindertenbeauftragter der Stadt Kaufbeuren. Denn die gesundheitliche Beeinträchtigung einer Person spielt bei Wahlen zunächst überhaupt keine Rolle. Lediglich Menschen, die einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben, dürfen nicht wählen, so Felchner weiter. Dabei werde per Gerichtsbeschluss inklusive eines ärztlichen Attestes festgestellt, dass diese Personen nicht mehr in der Lage sind, ihre gesamten persönlichen Dinge zu regeln. Das könnten etwa geistig Behinderte sein wie Alzheimer-Patienten.

Allen anderen behinderten Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Wahlrecht auszuüben. Doch in Kaufbeuren zum Beispiel sind nicht alle Wahllokale barrierefrei. 'Rollstuhlfahrer haben drei Möglichkeiten, dann trotzdem zu wählen', so der Behindertenbeauftragte: Entweder sie beantragen im Vorfeld Briefwahl oder einen Wahlschein, mit dem sie in jedem Wahllokal abstimmen können, das barrierefrei ist. 'Oder aber sie bitten Wahlhelfer, dass diese sie in das Wahllokal hieven', erklärt Felchner.

Blinde oder Sehbehinderte können ihr Recht mit Hilfe einer Person ihres Vertrauens wahrnehmen, wobei ihnen ein separater Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Während es bei Kommunal- und Landeswahlen noch keine Schablonen gibt, ist sie für Bundestagswahlen schon eingeführt. Auf diesen sind in Blindenschrift die Parteien gemäß der Wahlliste aufgeführt. Auch körperversehrte Behinderte dürfen mit einer Person ihres Vertrauens wählen. 'Wer aber weiß, dass er auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen ist, sollte einfach Briefwahl beantragen. Das ist am einfachsten', meint Felchner.

Information dazu erteilt das Wahlamt der Stadt Kaufbeuren unter Telefon (0 83 41) 437-628