Lindau | mb | Das Lindauer Amtsgericht hat einen Lindenberger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte einem entfernten Bekannten zuerst eine Ohrfeige verpasst, ihm dann mit einem Kopfstoß das Nasenbein gebrochen - angeblich aus Notwehr.
Der Angeklagte in diesem Verfahren fühlte sich offenbar missachtet, weil ihn das spätere Opfer im Raucherbereich vor einer Discothek erstens böse anschaute und zweitens in seine Richtung auf den Boden spuckte. Wie sich später herausstellte, war gar nicht der Angeklagte gemeint, sondern sein Begleiter, der dem Opfer noch 400 Euro schuldete und sich seit Monaten beharrlich weigerte, das Geld zurückzuzahlen.
Jedenfalls geschah dies zweimal während des Discoabends, was den Angeklagten offenbar derart aufbrachte, dass er sich vornahm, es dem Bürschchen mal so richtig zu zeigen.
Nach der Disco jedenfalls folgte er mit seinem Begleiter dem Auto des Spuckers durchs halbe Westallgäu, von Isny nach Lindenberg, und zwar - wie das Opfer berichtete - "Stoßstange an Stoßstange". Und als der Konvoi schließlich vor dem Wohnhaus des Spuckers ankam, stürmte der Angeklagte zu ihm hin, schlug ans Fenster der Fahrertür, weil er, wie er vorbrachte, "nur mit ihm reden wollte". Nun saß der Spucker auf der Beifahrerseite, stieg aus, ging um das Auto herum und fragte irritiert, was er denn wolle und was alles solle.
Was in den folgenden Sekunden passierte, war für das Gericht nicht mehr genau nachvollziehbar. Klar war nur, dass der Spucker erstens eine Ohrfeige und zweitens einen kräftigen Kopfstoß kassierte. "Aus Notwehr", versuchte der Angeklagte sich vor Gericht rauszureden.

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Der Spucker habe wiederholt "Ich bring dich um", gesagt und dann seine Hände in die Tasche gesteckt. Der Angeklagte habe befürchtet, dass er dort ein Messer verborgen habe und habe deshalb zugeschlagen.
Rechtlich war das natürlich nicht zu halten, denn Notwehr kann nur in ganz wenigen Fällen als Rechtfertigungsgrund dienen. Und immer nur dann, wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit gibt. Und eine solche Möglichkeit wäre gewesen, so Richterin Ursula Richter, einfach wegzulaufen.
Der Angeklagte jedenfalls bekam eine Bewährungsstrafe, die deutlich über der Forderung des Staatsanwaltes lag und muss zudem eine Geldauflage von 1200 Euro zahlen. Das Opfer musste sich die Nase operieren lassen und war anschließend drei Wochen krankgeschrieben.