Lautrach/Illerwinkel | sar | Mit der Festsetzung des Umlageschlüssels der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Illerwinkel für die Abwassereinleitung in die gemeinsame Kläranlage setzt sich der Gemeinderat Lautrach nun schon seit zwei Jahren intensiv auseinander, ohne allerdings bislang eine VG-weite Einigung herbeigeführt zu haben. Der Legauer Bürgermeister Franz Abele war während der jüngsten Sitzung zu Gast und erläuterte den VG-Vorschlag.
Bislang entfielen die Kosten der Kläranlage in Höhe von 181 000 Euro zu mehr als der Hälfte auf Legau. Der Rest entfiel mit 20 Prozent auf Lautrach und mit 25 Prozent auf Kronburg.
'Werte stimmen nicht mehr'
Abele erläuterte, dass die 1987 zu Grunde gelegten Einwohnergleichwerte nicht mehr stimmten und deshalb ein neuer Umlageschlüssel festzulegen sei. Er zeigte auch auf, dass mit 137 000 Euro rund 76 Prozent der Kosten auf das Schmutzwasser entfielen. Grundlage hierfür sei der Frischwasser-Bedarf der Gemeinden. 25 000 Euro entfielen auf das Oberflächenwasser und 20 000 Euro auf die Straßenentwässerung, die von den Gemeinden zu tragen seien.
Nach dem neuen Umlageschlüssel hätte Legau rund 43 Prozent der Klärkosten zu tragen, auf Kronburg und Lautrach würden jeweils knapp 30 Prozent entfallen. Dies würde für Legau eine Kostenentlastung von rund 20 000 Euro pro Jahr betragen, während Lautrach rund 17 000 Euro mehr zu bezahlen hätte.
Der Lautracher Bürgermeister Arthur Dorn sagte, dass der Gemeinderat dem neuen Umlageschlüssel nur zustimmen werde, wenn eine 'sachgerechte Ermittlung der Grunddaten' erfolgt sei. Zudem habe er keine Gemeinde im Landkreis ermitteln können, die über den Frischwasser-Verbrauch abgerechnet werde.
Um die Menge der Abwassereinleitung festzustellen, hat sich der Lautracher Gemeinderat dazu entschlossen, für rund 15 000 Euro mobile Abwasser-Mengenmessungen durchführen zu lassen. Diese hätten bislang noch nicht stattgefunden. 'Würde das Ergebnis dieser Messungen mit dem errechneten Umlageschlüssel in etwa übereinstimmen, wäre der Gemeinderat sicher zur Zustimmung bereit', so Dorn.
Franz Abele hielt dagegen, dass diese Messdaten nicht Grundlage für den VG-Umlageschlüssel sein könnten. Zudem seien diese mobilen Messungen zu ungenau und könnten beispielsweise wegen undichter Kanäle das Risiko von Messabweichungen mit sich bringen.
Abele mahnte auch an, dass nun eine rechtliche Grundlage für anstehende Gebührenbescheide geschaffen werden müsse. Zudem könne der Umlageschlüssel bei neuen Erkenntnissen jederzeit wieder geändert werden.