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Vom Lebensgefährten gefesselt und geknebelt

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Vom Lebensgefährten gefesselt und geknebelt

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    Kaufbeuren/Buchloe (bbm). - ' Absolut jenseits von Gut und Böse' war für den Richter in einem Strafverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht das Verhalten, das ein 23-jähriger Angeklagter aus Buchloe im Mai 2004 gegenüber seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin an den Tag gelegt hatte. Weil er nicht wollte, dass die Mutter seiner beiden kleinen Kindern ausgeht, fesselte er sie mit Krawatten an Händen und Füßen, stopfte ihr eine Socke als Knebel in den Mund und band darüber eine weitere Krawatte. Dass die einjährige Freiheitsstrafe für diesen und fünf weitere Übergriffe noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, lag am Geständnis des Angeklagten und der Tatsache, dass die Kinder nach der Trennung bei ihm leben und hier offenbar gut versorgt werden . 'Er ist ein guter Vater', sagte sogar die 23-Jährige. Sie schilderte ihren ehemaligen Lebensgefährten, von dem sie mit 19 Jahren das erste Kind bekam, als einen an sich sensiblen Menschen, der jedoch 'zwei Gesichter' habe. Wie das andere Gesicht des Angeklagten aussieht, zeigte sich bei mehreren Vorfällen, bei denen er seine Freundin teilweise massiv anging. So schlug er im Februar die junge Frau im Streit mit dem Kopf gegen den Boden und an die Wand. Mitte Mai kam es dann erneut zu einer heftigen Auseinandersetzung. Weil der Angeklagte damals wollte, dass seine Partnerin auf einen Disco-Besuch verzichtet und bei den Kindern bleibt, fesselte er sie mit Krawatten an Händen und Füssen und band diese auf dem Rücken zusammen. Anschließend stopfte er der jungen Frau eine Socke in den Mund und band eine weitere Krawatte darüber. Unter Tränen schilderte jetzt die 23-Jährige, wie ihr Freund sie dann in dieser hilflosen und schmerzhaften Lage einfach liegen ließ und sich für ein bis zwei Stunden schlafen legte. Erst danach befreite er sie von den Fesseln, die ihr zwischenzeitlich schon das Blut in den Hand- und Fußgelenken abgeschnürt hatten. Anschließend kam es zur Trennung, man lebte aber zunächst noch in der gemeinsamen Wohnung. Hier gab es im Juli einen erneuten Übergriff. Der Angeklagte sperrte die junge Frau, die erst frühmorgens nach Hause gekommen war, in der Wohnung ein und trat ihr mit unbeschuhten Füßen in den Unterleib. In einem anderen Fall packte er sie am Arm und drehte ihr diesen auf den Rücken. Auch nach dem Auszug der jungen Frau gab es weitere Vorfälle. Im August stellte der Angeklagte, der sich nach eigenen Angaben Sorgen über die Beaufsichtigung seiner Kinder machte, die 23-Jährige in einer Diskothek zur Rede und schlug dann mit Händen und Fäusten auf sie ein. Am darauffolgenden Tag ging er die junge Frau bei einer Aussprache in ihrer Kaufbeurer Wohnung erneut an. Er packte sie mit einer Hand am Hals und würgte sie. Mit der anderen Hand hielt er ihr den Mund zu und zerkratzte ihr dabei das Gesicht.

    Voll geständig Der Angeklagte war voll geständig und bereute seine Ausraster. Das Geständnis und die gute Betreuung der beiden Kinder stellte jetzt auch der Richter in Rechnung. Er hoffe allerdings, dass die Erziehung der Kinder so stattfinde, dass sie nicht später ein ähnliches Verhalten zeigen, wie der Angeklagte bei seinen Taten. Zu dem Umstand, dass der junge Mann und seine ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht übereinstimmend von 'Wunschkindern' sprachen, meinte der der Richter: 'Es ist eigentlich Wahnsinn, wenn man mit 19 Jahren meint, man müsse Kinder in die Welt setzten.' Der Schuldspruch erfolgte schließlich wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung. Dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten wurden 160 soziale Arbeitsstunden zur Bewährungsauflage gemacht. Außerdem wurde er für zwei Jahre der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Vor dem Kadi

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