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Volksfestplatz als Gewerbegebiet

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Volksfestplatz als Gewerbegebiet

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    Sonthofen: Flächennutzungsplan großteils unter Dach Sonthofen (uw). Die Generaloberst-Beck-Kaserne als Grünfläche, der Volksfestplatz als Gewerbegebiet und neue Standorte für Windkraftanlagen die Arbeit am Sonthofer Flächennutzungsplan bringt immer wieder Neues. In einer Sondersitzung hat der Stadtrat nun den Großteil des Planpaketes beschlossen. Zugleich gibt es weitere Änderungen, die der Stadtrat im Herbst verabschieden will. Ganz wichtig: Der Flächennutzungsplan ist laut Bürgermeister Hubert Buhl keine starre Zielvorgabe, sondern ein Rahmenplan. Er gibt mögliche Ziele für die Stadt-Entwicklung vor, ohne die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke zu berücksichtigen. Der Plan kann also Freiflächen als Wohn- oder Gewerbegebiete ausweisen, die gar nicht zum Verkauf stehen. Aufwändiges Verfahren In dem aufwändigen Verfahren konnten Bürger und öffentliche Stellen zu dem Plan Bedenken und Anregungen vorbringen, die teilweise auch berücksichtigt wurden. Wer sich geäußert hat, erhalte in den nächsten Wochen von der Stadt schriftliche Antwort, sagt Joachim Pitz von der Bauverwaltung.

    Bei den nun vom Stadtrat beschlossenen Plänen sind keine weiteren Änderungen mehr möglich. Anregungen kann man nur noch zu Punkten geben, die der Stadtrat erneut umgestaltet hat und im August öffentlich auslegt (siehe auch Änderungen bei Wohnbau-Flächen):GOB-Kaserne als Grünfläche Dazu zählt der Volksfestplatz an der B19, auf dem die Stadt nun eine gewerbliche Baufläche ausweisen will unter anderem, weil dieser Bereich optimal an das Verkehrsnetz angeschlossen ist. Wieder trennen wird sich Sonthofen dafür in Rieden von einer Gewerbefläche mit reduzierten Immissionen. Stattdessen ist auf dem Kirchengrund nun ein Mischgebiet mit Wohnbebauung geplant. Offenhalten will sich die Stadt die künftige Nutzung der Generaloberst-Beck-Kaserne, die die Bundeswehr ja in einigen Jahren räumt: Nun soll das Areal als Grünfläche (Sportpark) ausgewiesen werden und nicht wie bisher als Gemeinbedarfsfläche (öffentliche Nutzung). Geändert werden die Vorbehaltsflächen für Windkraftanlagen bis 50 Meter Höhe ursprünglich nordwestlich von Altstädten vorgesehen. Wegen des dortigen Wasserschutzgebietes und der Überschwemmungsgefahr bei Hochwasser haben die Planer umgedacht: Statt der Illertalebene sind nun für die Windkraft nur Flächen nördlich von Beilenberg, nordöstlich von Winkel und südöstlich von Margarethen möglich. Das heißt freilich nicht, dass dort tatsächlich überall Windpropeller in die Höhe schießen. Die Positivplanung soll verhindern, dass solche Anlagen zerstreut über das gesamte Stadtgebiet entstehen könnten. Letztlich muss den Flächennutzungsplan noch das Landratsamt genehmigen.

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