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Viele Spielzeugpistolen wirken täuschend echt

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Viele Spielzeugpistolen wirken täuschend echt

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    Buchloe/Ostallgäul af/mab l Wenn der kleine Bub an Fasching als Cowboy durch die Lande zieht, dann kann er das 'schwer bewaffnet' mit Magnum-Revolver und wie einst Old Shatterhand mit Henrystutzen und Bärentöter. Wenn allerdings der Pilzsammler mit einem Messer in den Wald geht, dessen Klinge länger als zwölf Zentimeter ist oder das sich mit einer Hand öffnen lässt, dann hat er ein ernstes Problem. Dieses mitzuführen, verbietet das seit Anfang des Monats gültige Waffengesetz.

    Trotz mancher Verschärfung, für die es allerdings dann wiederum viele Ausnahmen gibt (siehe Infokasten), hält sich das Fragebedürfnis der Ostallgäuer bisher in Grenzen, weiß Ralf Kinkel vom Landratsamt. Er erwartet die Anrufe eher erst dann, wenn sich das Problem konkret stellt. So sei es auch 2003 gewesen, als das Waffenrecht - nach dem Amoklauf von Erfurt - schon einmal verschärft worden war.

    Hans-Peter Steckmeier, Dienstgruppenleiter bei der Polizeiinspektion Buchloe, begrüßt die neuen Bestimmungen. Vor allem in Bezug auf die sogenannten Anscheinswaffen. 'Wenn ein Beamter in die Mündung einer Waffe sieht, weiß er nie: Ist sie scharf oder nicht.' Viele Spielzeugpistolen wirkten täuschend echt - wie richtige Waffen. Es sei eine immense psychische Belastung, in solchen Momenten kühlen Kopf zu bewahren und zu entscheiden. 'Meist sind natürlich die Kollegen besonnen, aber es kann natürlich auch einmal zu einer brenzligen Situation kommen und der Polizist drückt ab' - wobei ihm ein solcher Fall für den Bereich Buchloe aber nicht bekannt ist. Für Steckmeier ist es grundsätzlich 'dumm, wenn jemand mit einer Anscheinswaffe auftritt und damit jemanden bedroht'.

    Verstöße gegen das Waffenrecht deckten die Beamten immer wieder einmal auf - auch in Buchloe. Mehrere Anzeigen jährlich gebe es zudem, weil Besitzer Schreckschusswaffen mit sich führten, aber dazu den nötigen Kleinen Waffenschein nicht besäßen, so Steckmeier.

    Auch bei Fahrzeugkontrollen werde mit überprüft, was die Insassen so bei sich tragen. Das fängt beim Messer an. Wer sich als Angler ausgibt, sollte zumindest eine Angelrute dabei haben, und wer als Trachtler ein berechtigtes Interesse an seinem Hirschfänger dokumentieren will, eine Lederhose tragen. Sonst kann es Ärger geben.

    Es kommt, sagt Steckmeier, auf den Grund an. Deswegen hätten zum Beispiel Handwerker durch die Gesetzesnovelle nichts zu befürchten, wenn deren Messer eine Größe hat, die über das erlaubte Maß hinausreicht.

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