Marktoberdorf | sg | Einige Dutzend Marktoberdorfer und Obergünzburger (Ostallgäu) erhoben in den Einwohnermeldeämtern Einspruch, nachdem sie vom Bundeszentralamt für Steuern ihre Steuernummern erhalten hatten. Vielfach sahen sie sich bei der Angabe des Geburtslandes in ihrer Identität missachtet.
Betroffen waren Heimatvertriebene und Flüchtlinge. Als Geburtsland ist bei ihnen vielfach Tschechische Republik, Polen oder Russland eingetragen. Dagegen verwehren sie sich, da sie alle vor 1945 geboren sind und ihr Geburtsort zu jener Zeit auf deutschem Staatsgebiet lag.
Bereits im August hatte die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, den Meldebehörden vorgeworfen, "in einer Vielzahl von Fällen" das Geburtsland Vertriebener falsch eingetragen zu haben. Die Angaben zur Person beruhen auf Daten, die aus dem Einwohnermeldeamt stammen. Dort können die Betroffenen die Angabe des Geburtslandes auch aus dem Melderegister löschen lassen.