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Vertragsbedingungen nicht durchschaubar für Kunden

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Vertragsbedingungen nicht durchschaubar für Kunden

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    Kaufbeuren(mab). - Das Kaufbeurer Amtsgericht hat in einem Zivilverfahren die Klage einer Verlagsagentur gegen die Siedlungsbau Schwaben Gmb H abgewiesen. Wie berichtet hatte die Agentur an die Kaufbeurer Firma Anzeigen im Namen einer Polizei-Basis-Gewerkschaft für die Broschüre 'Der Sicherheits-Ratgeber' verkauft. Die Broschüre wird aber tatsächlich gar nicht vertrieben. Siedlungsbau Schwaben hatte seinerzeit einen Vergleich abgelehnt, um 'ein Zeichen zu setzen und andere zu warnen'. Siedlungsbau-Geschäftsführer Herbert Henkel sieht seine Entscheidung nach dem Urteil voll bestätigt. Die in Österreich sitzende Verlagsagentur hatte laut Urteil Siedlungsbau dazu bewegen können, in der Broschüre 'Der Sicherheits-Ratgeber' mehrere Anzeigen zu schalten. Die Broschüre wird von einer Polizei-Basis-Gewerkschaft herausgegeben. Diese hat mit der eigentlichen 1950 in Hamburg gegründeten Gewerkschaft der Polizei aber nichts zu tun. Das Ganze ist möglich, weil der Begriff 'Polizei' rechtlich nicht geschützt ist. Mittlerweile warnt die Polizei aktiv vor den Machenschaften von Firmen, die im Namen der Polizei Anzeigen verkaufen.

    Siedlungsbau Schwaben hatte in der Verhandlung betont, dass sie davon ausgegangen sei, dass es bei dem Geschäft nur um den Verkauf einer einzigen Anzeige gegangen sei und fühlte sich getäuscht. Es sei nie ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich um mehrere Anzeigen handle. Die Zahlungen wurden eingestellt, worauf die österreichische Verlagsagentur vor Gericht zog. In seinem Urteil befand der Richter nun, dass der Anzeigenaboauftrag nicht geeignet sei, die Vertragsbedingungen für einen durchschnittlichen Kunden 'durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar' darzustellen. Auch erbringe die Verlagsagentur 'keine für einen Anzeigenauftrag typischen Leistungen'. Die Broschüre wird nämlich weder vertrieben noch direkt verteilt. Vielmehr erhält der Inserent 50 persönliche Exemplare zur Weitergabe an die Öffentlichkeit. All dies sei aber nur im Kleingedruckten ersichtlich. Die Verlagsagentur verstoße somit unter anderem gegen das Transparenzgebot, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Siedlungsbau-Geschäftsführer Henkel ist mit dem Urteil sehr zufrieden. Er habe viele Anrufe von Betroffenen erhalten. Dadurch, dass dieses Thema inzwischen sehr aktiv in den Medien verfolgt werde, seien sicher auch zahlreiche neue Vertragsabschlüsse mit anderen Firmen und somit wirtschaftlicher Schaden verhindert worden. Ob die österreichische Firma Rechtsmittel einlegt, ist Henkel bislang nicht bekannt.

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