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Verkehrssünden im Ausland

Autofrühling

Verkehrssünden im Ausland

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    Verkehrssünden im Ausland
    Verkehrssünden im Ausland Foto: dpa

    Die Osterferien stehen schon fast wieder vor der Tür. Viele nutzen die freien Tage für einen Trip ins Ausland. Wer mit dem eigenen PKW unterwegs ist, muss sich an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Eines ist aber überall gleich: Alkoholgenuss und Autofahren passen nicht zusammen. Das sollte eigentlich jedem klar sein, wird aber offensichtlich immer wieder vergessen. Deshalb wird Alkohol am Steuer in ganz Europa geahndet – auch wenn kein Unfall passiert. Viele Autofahrer glauben allerdings, dass Fahren mit bis zu 0,5 Promille in Deutschland völlig legal ist. Das ist ein Irrtum, denn bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Es handelt sich bereits um einen Straftatbestand. Eine Sonderregelung von 0,0 Promille gilt für Fahrer von Gefahrguttransporten, Linienbussen, Taxis und auch für Fahranfänger. Auf Verkehrsrowdies warten im europäischen Ausland zum Teil noch härtere Strafen als in Deutschland. In Frankreich müssen Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar 2.180 Euro werden. Wenig Spaß verstehen die meisten Länder aber bei Alkohol am Steuer. In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt ein Monatsgehalt fällig. In Italien hört der Spaß bei 1,5 Promille endgültig auf; hier wird sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert.

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