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Verirrte Raketen: Versicherung zahlt

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Verirrte Raketen: Versicherung zahlt

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    Oberallgäu(sh). - Die Katerstimmung kommt am Tag danach. Und das oft nicht nur wegen des einen oder anderen Glases Sekt zu viel. Denn wer haftet, wenn im Eifer des Silvester-Gefechts verirrte Raketen oder an der falschen Stelle gezündete Böller Schaden angerichtet haben? In aller Regel die Haftpflichtversicherung, erklärt Sigrid Kaiser von der Bayerischen Versicherungskammer. Ein Böller, der versehentlich unter einem Auto losgeht, oder eine Rakete, die auf Nachbars Balkon landet - jede Menge Schäden entstehen jedes Jahr, wenn um Mitternacht überall das Silvesterfeuerwerk entzündet wird. 'Wer mit Feuerwerkskörpern versehentlich etwas kaputtmacht, braucht sich keine Sorgen zu machen, denn in aller Regel zahlt die Versicherung', so Kaiser. Anders sieht es beim Vorsatz aus. Wer absichtlich etwas beschädigt, muss selbst zahlen. 'Das gilt auch, wenn man grob fahrlässig mit den Feuerwerkskörpern umgeht', so Kaiser. Zum Beispiel werde die Versicherung gewiss nicht einspringen, wenn eine ausschließlich für draußen gedachte Rakete im Wohnzimmer angezündet werde. 'Um Versicherungsschutz zu genießen, muss man sich eben an die Gebrauchsanweisung des Feuerwerks halten', erklärt die Expertin.

    Fahrlässige Körperverletzung Doch nicht immer bleibt es an Silvester bei Sachschäden. Jedes Jahr gehen in der Nacht zum 1. Januar Anrufe bei Rettungskräften ein, weil sich Menschen beim Feuerwerk verletzt haben. 'Wer einen anderen mit einem Feuerwerkskörper verletzt, gegen den wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt', erklärt Ulrich Hieber, Sprecher der Kemptener Polizei. Welche Strafe es dafür gibt, sei sehr unterschiedlich. 'Eine Geldstrafe ist aber das Mindeste', so Hieber. Wer außerdem unter Alkoholeinfluss stand, dessen Strafe könne sich verschärfen: 'Es ist möglich, dass der Richter darin letztlich einen Vorsatz sieht. Schließlich wusste man ja, dass man um Mitternacht betrunken ein Feuerwerk anzünden würde.' Zur Verantwortung gezogen wird auch, wer mit seiner Silvesterrakete einen Brand ausgelöst hat. 'Es kann ja vorkommen, dass eine Rakete durch ein offenes Fenster in eine Wohnung fliegt', so Hieber. Ermittelt wird in einem solchen Fall wegen Brandstiftung. Übrigens: Auch beim Feuerwerk gilt der Grundsatz Eltern haften für ihre Kinder. 'Feuerwerk ab 18 Jahren hat in Kinderhänden nichts verloren', stellt Hieber klar. Wer seine Kinder damit hantieren lasse, begehe bereits dadurch eine Ordnungswidrigkeit.

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