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Verbot von Plastikflaschen ärgert Besucher

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Verbot von Plastikflaschen ärgert Besucher

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    Kempten/Oberallgäu (se). - Eine Überweisung in Höhe von 30 Euro fordert Werner Berktold von Allgäu-Concerts. Kosten für Getränke während zweier Konzert-Besuche will sich der Betzigauer erstatten lassen. Seine mitgebrachten Kunststoff-Flaschen musste er nämlich am Eingang zur Big Box Allgäu jedes Mal in den Müll werfen. 'Auf den Eintrittskarten steht lediglich, dass Glasbehälter und Dosen verboten sind', hat der 33-Jährige festgestellt und bezichtigt die Konzert-Agentur des 'Vertragsbruchs'. 'Wir können doch nicht alles aufs Ticket schreiben, was in der Halle nicht erlaubt ist', wehren sich dagegen die Veranstalter. Zu den Auftritten von Nena und Eros Ramazzotti hat Berktold seine Lebensgefährtin ausgeführt. Nach den Erfahrungen bei der deutschen Sängerin war der Oberallgäuer beim italienischen Herzensbrecher bereits darauf gefasst, dass er die PET-Flaschen aus seinem Rucksack abgeben sollte. Er wies das Sicherheits-Personal extra auf die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters', hin, die auf den Rückseiten der Eintrittskarten vermerkt sind: 'Da ist von Kunststoff-Flaschen keine Rede.' Geholfen hat's nichts: 'Das interessiert uns nicht - Anweisung vom Veranstalter', habe es geheißen. Und die vollen Flaschen wanderten in den Abfall. Am Kunststoff allein könne die Ablehnung aber nicht liegen: 'Die später in der Big Box gekauften Getränke - abgefüllt in Plastikbechern - durften wir problemlos mit in die Arena nehmen', wundert sich der Betzigauer. 'Wo bleibt da der Sinn des Ganzen?' Berktold folgert, dass Sicherheitsaspekte nur eine untergeordnete Rolle spielen: 'Ich halte das für Abzocke.' Letztlich gehe es doch nur darum, 'die teuren Getränke in der Big Box' an den Mann zu bringen. Bei Kartenpreisen von knapp 50 Euro müsse es erlaubt sein, eigene Getränke mitzubringen. Auch aus Sicht der Verwaltung bestehe keine Notwendigkeit, den Konzert-Besuchern die mitgebrachten Kunststoff-Flaschen abzunehmen, sagt Ordnungsamtsleiter Thomas Schuhmaier: 'Konkrete rechtliche Vorgaben aus der Versammlungsverordnung sind da jedenfalls nicht im Spiel'. Die braucht's gar nicht, kommentiert Roland Dietrich von Allgäu-Concerts den Vorgang: 'Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass potenzielle Wurfgeschosse nichts in einem Popkonzert verloren haben.' Der Veranstalter werde haftbar gemacht, wenn ein Künstler auf der Bühne getroffen wird. 'Bei 6500 Leuten wie bei Ramazzotti kann ich doch nie feststellen, wer etwas geschmissen hat.'

    Becher nicht so gefährlich Glasklar ist Dietrichs Meinung nach auch, dass von einem geworfenen Plastikbecher deutlich weniger Gefahr ausgeht als von einer 0,5-Liter-PET-Flasche. In den allermeisten Konzert-Hallen sei es übrigens längst die Regel, dass sämtliche Arten von Flaschen tabu sind. Genauso wie Schirme. Oder Foto-Apparate. 'Dennoch bringen die Fans immer wieder ihre Kameras mit.' Logisch, dass sie diese abgeben müssten. So wie Flaschen halt auch. Eine Rückerstattung der Getränke-Kosten komme jedenfalls nicht in Betracht. Vereinzelt werde bei Open-Airs noch geduldet, wenn Besucher flexible zehn-Liter-Kanister mitbringen. Doch mehr und mehr gingen Veranstalter und Festival-Organisatoren dazu über, den Getränkeverkauf zu regeln. 'Das ist doch nur logisch: Wenn man ei genes Catering in einer Halle anbietet, will man auch, dass die Leute dort kaufen.'

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