Das Mädchen war noch keine drei Jahre alt, da begannen die Übergriffe durch den eigenen leiblichen Vater: Mindestens 36 Mal verging sich ein heute 44-Jähriger seit Herbst 2007 an seiner kleinen Tochter, bis er im April 2009 in Untersuchungshaft kam. Gestern musste sich der gelernte Kraftfahrzeug-Mechaniker vor dem Kemptener Landgericht verantworten. Das Urteil: neun Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und anschließende Sicherungsverwahrung.
Der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt werteten die zur Last gelegten Taten als ungewöhnlich im Hinblick auf die Schwere der Einzelfälle und deren Häufung. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung zu dem Angeklagten: "Sie haben da eine Serie hingelegt, wie es sie hier in diesem Gerichtssaal so noch nicht gegeben hat."
Umfassendes Geständnis
Der Mann, der gestern im grauen Pullover auf der Anklagebank saß, war geständig: Alle von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten Vorwürfe seien "ausnahmslos richtig", ließ er über seinen Verteidiger erklären. Er wolle versuchen, angerichtete Schäden wieder gutzumachen, soweit dies überhaupt möglich sei, hieß es weiter in dem verlesenen Schreiben. Zudem, ließ der Angeklagte wissen, sei er zu einer Therapie bereit.
Laut Anklageschrift hatte der heute 44-Jährige zunächst mit der Mutter des gemeinsamen Kindes zusammengelebt, sich 2007 aber von der Frau getrennt. Daraufhin begannen die Übergriffe des Mannes auf das Kleinkind. Der Vater nutzte Besuche des Kindes in seiner Wohnung aus, um sich an der Tochter zu vergehen. Teilweise filmte er diese Übergriffe sogar. Auch an der Mutter des Kindes - seiner früheren Partnerin - hatte er sich gegen deren Willen vergangen.
Trotz einer vergleichsweise günstigen Sozialprognose ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung für den Angeklagten nach Verbüßung seiner Haft an. Allerdings müsse es für den 44-Jährigen so weit nicht kommen, betonte der Richter. Wenn er sich in der Haft einer Therapie unterziehe und ein Gutachter ihm danach eine günstige Prognose stelle, könne er entlassen werden.
Bei dem Kind haben die Übergriffe bisher zu keinen psychischen Beeinträchtigungen geführt, wie ein Gutachter ausführte - wohl auch dank der fürsorglichen Mutter. Unklar sei aber, wie das Kind im Laufe seiner weiteren Entwicklung das Erlebte verarbeiten werde.
Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger hielt ein Verzicht auf die Sicherungsverwahrung für vertretbar.