Von Jürgen Stöcker Fischen Entgegen einem einstimmigen Beschluss des Fischinger Gemeinderats darf der V-Markt im 170 Quadratmeter großen Glaspavillon seiner neuen Langenwanger Filiale an der B 19 nun doch einen Bauernmarkt einrichten. Zusätzlich zu der 700 Quadratmeter großen Supermarkt-Verkaufsfläche! Diese Entscheidung traf jetzt das Landratsamt Oberallgäu. Nach dem Willen des Kommunalparlaments hätte stattdessen ein Restaurant entstehen sollen. Ein weiteres gastronomisches Angebot auf der grünen Wiese zwischen Fischen und Oberstdorf hielt V-Markt-Geschäftsführer Helmut Hermann für überflüssig. Beim Richtfest Ende September begründete er dies mit der Bemerkung Lokale gibts in dieser Gegend schon genug. Und so beantragte er eine Nutzungsänderung, mit dem Ziel, in dem Rundbau mit herrlichem Alpenpanorama-Blick regionale Produkte anbieten zu können. Doch die Fischinger Kommunalpolitiker argwöhnten, dass von der positiven Idee der Direktvermarktung auf den zwei Etagen in der Praxis wenig übrig bleiben werde. Jedenfalls könne die Gemeinde nach einer Genehmigung nicht mehr einschreiten, wenn der V-Markt in dem Pavillon doch eher Waren verkaufen wolle, die es ohnehin in jedem Supermarkt gebe. Nach Auskunft von Landratsamts-Sprecher Andreas Kaenders möchte seine Behörde eindeutig festschreiben, dass in diesem Gebäude künftig lediglich Nahrungsmittel aus der Region in den Regalen liegen dürfen. Um dies sicherzustellen, schließe der Kreis eine so genannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem V-Markt, welche die Details regele. Kaenders: Der Vertrag ist gerade in der Ausarbeitungs-Phase. Fischens Bürgermeister Edgar Rölz zeigte sich gestern im Gespräch mit unserer Zeitung vom Vorgehen des Landratsamts nicht überrascht.
Die Rechtslage sei relativ eindeutig. Die Landesplanung habe vergangenes Jahr die Obergrenze für Verkaufsflächen solcher Märkte von rund 700 auf etwa 900 Quadratmeter erhöht. Und diesen Wert überschreitet der V-Markt auch nicht, wenn man die Quadratmeterzahlen seiner beiden Objekte an der B 19 zusammenrechnet. Ohnehin, so zeigten sich einige Gemeinderäte verärgert, habe der Bauherr entgegen dem ursprünglich genehmigten Plan einfach Fakten geschaffen. Es fehlt das Kellergeschoss mit WC-Anlagen und Sozialräumen. Die aber wären für ein Restaurant erforderlich gewesen. Einzelhändler in Fischen und Oberstdorf kritisieren die Entscheidung des Landratsamts. Sie hatten das gesamte Projekt außerhalb ihrer Ortszentren von Beginn an abgelehnt. Hingegen freuen sich die Wirte in Langenwang, die sich im Spätsommer mit einer Unterschriftenliste gegen einen weiteren Restaurant-Konkurrenten in ihrer Nähe wehrten. Wie die Gemeinde auf die neue Entwicklung reagiert, dazu wollte sich der Bürgermeister derzeit nicht äußern: Zum einen haben wir noch nichts Schriftliches vom Landratsamt; zum anderen greife ich meinem Gemeinderat nicht in der Öffentlichkeit vor. Theoretisch sei es möglich, gegen einen entsprechenden Bescheid der Kreisverwaltung vor Gericht vorzugehen, sagte Rölz. Der V-Markt in Langenwang, die 36. Filiale des Allgäuer Familienunternehmens, wird am Donnerstag, 25. November, eröffnet.