Artikel: Urkundenfälschung aus Mitleid

2. Januar 2003 20:30 Uhr von Allgäuer Zeitung

Von Brigitte Horn Sonthofen Selbst der gestrenge Staatsanwalt befand, dass der reuige Sünder auf der Anklagebank a armes Würschtel ist: Wegen Krankheit schwer vermittelbar, hat er weder Job noch Geld, dafür eine Latte von Vorstrafen. Was den 31-Jährigen nicht hinderte, bei einem Zeitschriftenwerber, der ihn erbarmte, ein Zwei-Jahres-Abo abzuschließen allerdings mit dem Namen seines Nachbarn. Und diese Tat in Anführungszeichen (Richterin Gramatte-Dresse) brachte ihm eine Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung ein. Ein gefährlicher Krimineller ist der gelernte Bäcker wohl nicht, aber im Laufe der Jahre hat er doch einiges angesammelt. Achtmal stand er bereits vor Gericht, meist wegen langer Finger und Verkehrsdelikten. Und so musste der Arbeitslose seine letzte Strafe acht Monate wegen des Versuchs der Strafvereitelung und gemeinschaftlichen Diebstahls auch absitzen. Nur wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis ließ er sich an der Haustür von einem Werber dazu rumkriegen, für 24 Monate eine Fernsehzeitschrift zum Wochenpreis von drei Mark zu beziehen. Weil dem 31-Jährigen aber klar war, dass er selbst sich dieses Abonnement nicht leisten kann, griff er auf den falsch geschriebenen Namen seines Nachbarn zurück. Der Mann aus der Drückerkolonne habe ihm irgendwo leid getan, erzählte der Angeklagte vor Gericht.

Erst nachdem der Werber wieder weg war, sei bei ihm die schwere Einsicht gekommen, dass des bei meiner Vorstrafenliste ganz großer Mist war. Trotzdem steckte der 31-Jährige den Kopf in den Sand und hoffte, dass des net rauskommt. So fiel sein ahnungsloser Nachbar aus allen Wolken, als plötzlich das teure Fernsehprogramm in seinem Briefkasten steckte, und ging zur Polizei. Und die konnte schon bald ihren altbekannten Kunden als falschen Auftraggeber ausmachen. Damit landete der 31-Jährige nun auf der ihm wohl vertrauten Anklagebank. Wobei sich der Staatsanwalt, wenn auch nicht ganz leichten Herzens, dazu überwinden konnte, trotzt der vielen Vorstrafen des Arbeitslosen noch einmal auf eine Bewährungsstrafe zu plädieren. Als Dreingabe forderte er keine Geldauflage, weil sich der Angeklagte ohnehin nur grade so über Wasser hält, sondern vier Tage gemeinnützige Arbeit. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse sattelte noch einen Arbeitstag drauf, beließ es aber bei den beantragten vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte habe Null-Komma-Null von seiner Tat gehabt und sich trotzdem in die Gefahr begeben, wieder ein paar Monate in den Knast zu wandern. Und das sei so ungewöhnlich, befand die Richterin kopfschüttelnd, dass noch ein allerletztes Mal Bewährung möglich war.