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Unklarheit über Parkregelung für Roller- und Motorradfahrer in Kempten und Oberallgäu

Verkehr

Unklarheit über Parkregelung für Roller- und Motorradfahrer in Kempten und Oberallgäu

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    Unklarheit über Parkregelung für Roller- und Motorradfahrer in Kempten und Oberallgäu
    Unklarheit über Parkregelung für Roller- und Motorradfahrer in Kempten und Oberallgäu Foto: Matthias Becker

    Gerhard Wörtz aus Kempten fährt gerne Motorroller – und besonders häufig zieht es ihn damit zum Wochenmarkt. Doch am Hildegardplatz findet der 59-Jährige dann meistens keinen Parkplatz. Und so hat er seinen Roller schon mehrmals außerhalb der offiziellen Plätze (zum Beispiel an einem Baum) abgestellt.

    Das wiederum hat ihm Knöllchen vonseiten der Kemptener Verkehrsüberwachung eingebracht. Erlaubt oder verboten: Welche Regeln gelten eigentlich für Kemptens Roller- und Motorradfahrer? Und gibt es in der Stadt eigentlich genügend Stellplätze für sie?

    Grundsätzlich, sagt Volker Reichle vom Amt für Verkehrswesen, dürfen motorisierte Zweiräder nicht einfach auf Gehsteigen in einer Parkzone abgestellt werden.

    Was sonst noch gilt fürs Parken von Rollern und Krafträdern und wieviele es in Kempten und dem Oberallgäu gibt, lesen Sie in der Allgäuer Zeitung (Kempten) vom 13.11.2014 (Seite 29). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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