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Ungeklärte Fragen zu einer Schlägerei

Sonthofen / Oberallgäu

Ungeklärte Fragen zu einer Schlägerei

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    Ungeklärte Fragen zu einer Schlägerei
    Ungeklärte Fragen zu einer Schlägerei Foto: kulturamt fÜssen

    Letztendlich ist Richterin Brigitte Gramatte-Dresse beim Amtsgericht Sonthofen nichts anderes übriggeblieben, angesichts ihrer Zweifel an der Schuld des angeklagten 48-jährigen Vaters und dessen mitbeschuldigten 19-jährigen Sohnes ohne Verurteilung von dannen ziehen zu lassen.

    Lediglich ein Schmerzensgeld ist zu berappen und ein Sozialdienst zu leisten gegen die Einstellung des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber einem Gastwirt und dessen Tochter. Zu unterschiedlich waren die Aussagen der Beteiligten vor Gericht, als dass die Richterin Schuld und Unschuld hätte herausfinden können. Ein halbes Jahr liegt es zurück, dass Vater und Sohn in dem Oberallgäuer Lokal auftauchten, nachdem der Papa zuvor bei der Renovierung des Gasthauses geholfen hatte. Eigentlich wollten der Frührentner und seine Ehefrau in dem Lokal angestellt werden. Doch dann entwickelte sich ein Wortgefecht, bei dem der Angeklagte nicht nur laut der Zeugenaussage des Wirts ausfällig geworden sei, sondern ihm auch mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben soll. Selbst der mitgekommene Sohn des Beschuldigten habe sich handgreiflich eingemischt. Nach den Angaben des "Opfers" hatte sich auch die anwesende Wirtstochter eine Ohrfeige mit der flachen Hand eingehandelt. Abschließend wurden Blumentöpfe zerdeppert, Gläser und eine Vitrine in dem Lokal gingen zu Bruch. Dann war auch die vom Wirt alarmierte Polizei schon da.

    "Der Wirt legt sich mit jedem an"

    "Er legt sich mit jedem im Dorf an", prangerte der beschuldigte 48-Jährige den Gastronomen an und legte der Richterin einen Zeitungsartikel auf dem Tisch, wonach der Wirt sogar bei einer Bürgerversammlung in Misskredit geraten sei. Das war für die Vorsitzende zwar kein Beweismittel. Allerdings gaben ihr die unterschiedlichen Schilderungen über die Wirtshausschlägerei und die von ihrem Vater abweichende Darlegung der Wirtstochter zu denken. Brigitte Gramatte-Dresse hatte zudem ihre Zweifel, ob die reklamierten langanhaltenden körperlichen Beschwerden beim Gastwirt tatsächlich auf die angeklagte Attacke zurückzuführen seien.

    Schließlich ließ sich auch der zunächst unwillige Staatsanwalt ("Die haben gestänkert") auf eine Verfahrenseinstellung gegen die strafrechtlich noch nicht vorbelasteten Angeklagten ein. Eine Bemerkung konnte sich die Richterin gegenüber dem beschuldigten Vater allerdings nicht verkneifen. "Ich erwarte von einem Vater, dass er nicht seinen Sohn in eine solche Sache hineinzieht."

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