Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Unfall wäre vermeidbar gewesen

Allgäu

Unfall wäre vermeidbar gewesen

    • |
    • |

    Landsberg/Leeder (hön). - Das Urteil war eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht, bestraft ist der junge Mann, der im Mai bei Leeder ein 13-jähriges Mädchen mit seinem Motorrad angefahren und dadurch getötet hatte, vermutlich sein Leben lang. Das Amtsgericht Landsberg unter Vorsitz von Richter Dieter Völkl verurteilte den 19-jährigen Denklinger zu 1500 Euro Geldstrafe und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem hat der junge Mann die Verfahrenskosten zu tragen.'Der Unfall war vermeidbar, obwohl niemand von uns gegen einen ähnlichen Moment der Unachtsamkeit gefeit ist', resümierte der Richter am Ende des Verfahrens gegen den Mann, der am 24. Mai 2005 auf der Kreisstraße von Leeder nach Denklingen ein 13-jähriges Mädchen mit seinem Motorrad angefahren und tödlich verletzt hatte. Es war damals schon dämmrig, dennoch sei die Gruppe mit dem Mädchen, einer Freundin und deren Bruder gut zu sehen gewesen, wie auch der Sachverständige Dr. Otto Geishauser ausführte. Die Mädchen hatten ein entlaufenes Pferd, einen Haflinger mit hellem Fell, am rechten Fahrbahnrand geführt, als der junge Mann von hinten heranfuhr. 'Das letzte, an das ich mich erinnern kann, ist das Ortsschild von Leeder', berichtete der Angeklagte, ab dann attestiert ihm auch ein ärztliches Gutachten eine zeitweilige Amnesie. Erst später sei er in einer angrenzenden Wiese wieder aufgewacht. Da er selbst schwer verletzt war, wurde er mit dem Rettungshubschrauber in eine Münchener Klinik gebracht. Von dem tragischen Unfallhergang erfuhr er erst einen Tag später von seinen Eltern. So habe das zweite Mädchen, das mit ihrem Fahrrad vor dem von der Getöteten geführten Pferd herfuhr, plötzlich einen Knall gehört. 'Ich habe nur noch gesehen, wie das Motorrad nach links von der Straße abkam und meine Freundin nach rechts über den Zaun flog', schilderte es die dramatischen Vorgänge unter Tränen. Dabei hatte es selbst einen Schutzengel gehabt, denn es fuhr mit dem Rad ganz dicht vor dem Pferd her. Dr. Geishauser: 'Der optische Reiz, der von einem solchen Pferd ausgeht, das sich ja deutlich bewegt, dessen Schweif beim Gehen hin und her schwingt, ist so dominant, dass ein Strahler an dem Tier nicht sehr viel besser hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit gewesen wäre.' Seinen Untersuchungen an der Unfallstelle zufolge kam er zu dem Schluss: Der Angeklagte hätte die Gruppe mit dem Pferd sehen müssen. Somit plädierte dann auch der Staatsanwalt auf fahrlässige Tötung, wobei er eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht für ausreichend hielt. Der Angeklagte habe sich gut präsentiert, verfüge über eine tadellose Vergangenheit und sei durch seine beim Unfall erlittene Verletzung vermutlich sein Leben lang gehandicapt. Der junge Mann wird wohl eine mindestens teilweise Lähmung des rechten Armes behalten, da laut ärztlichem Gutachten bei dem Unfall die Nervenbahnen, die den Arm versorgen, am Halswirbel komplett abgerissen wurden. Daher konnte der 19-Jährige auch seine Ausbildung zum Straßenbauer kurz vor der Zwischenprüfung nicht mehr abschließen. Sein Arbeitgeber, eine große regionale Straßenbaufirma, habe ihm aber in Aussicht gestellt, eine andere Ausbildung im Betrieb durchlaufen zu dürfen.

    Firmpate des Angeklagten Auch hat die Dorfgemeinschaft in Denklingen den jungen Mann dessen Schilderungen zufolge gut aufgefangen. So ist er nach wie vor Mitglied der Feuerwehr und des Schützenvereins. Auch der Stiefvater des getöteten Mädchens, der gleichzeitig Firmpate des Angeklagten sei, habe ihm keinerlei Vorwürfe gemacht, hieß es. Unter Tränen bat der junge Mann die im Gerichtssaal anwesenden Eltern nochmals um Vergebung, auch wenn er das Geschehene nicht rückgängig machen könne. Den Führerschein gab er noch im Gerichtssaal ab.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden