Die finanzielle Situation eines Transportunternehmers aus dem südlichen Landkreis war im Jahr 2008 nach Einschätzung des Staatsanwalts "desaströs". So sei insbesondere der Kontokorrentkredit des Geschäfts völlig ausgeschöpft gewesen, diverse Pfändungsversuche des Gerichtsvollziehers seien erfolglos geblieben. Trotz seiner erkennbaren Überschuldung habe der Angeklagte weiter "gewurschtelt".
Das Urteil lautete schließlich auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Als > werteten der Staatsanwalt und die Richterin die Schadenswiedergutmachung und das erfolgreiche Bemühen des Angeklagten, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu bringen. Mittlerweile hat er sein Transportgewerbe aufgegeben und arbeitet nun in einer anderen Branche als Angestellter. Er hat sowohl privat als auch geschäftlich Insolvenz angemeldet. Die Richterin war gleichwohl der Überzeugung, > - damit der Angeklagte spüre, dass er verurteilt ist. Die Geldbuße wurde auf 1500 Euro festgesetzt und kann in 100 Euro-Raten abgestottert werden. (bbm)