Der Skitourenfahrer, der diese Woche im Grüntengebiet nach Betriebsschluss gegen das Stahlseil einer Pistenraupe prallte, hatte eigentlich noch Glück. Er erlitt zwar einige Rippenbrüche, doch die Kollision eines Wintersportlers mit einem Pistenraupen-Seil endet nicht selten tödlich. Vor einigen Jahren beispielsweise fuhr in Oberstdorf ein Bahn-Mitarbeiter vor Betriebsbeginn in das Seil einer Pistenraupe und war auf der Stelle tot.
Nach dem prüft die Polizei, ob nach Betriebsschluss deutlich zu erkennen war, dass ein Betreten oder Befahren der Pisten lebensgefährlich sein kann. Entsprechende Hinweistafeln und eine Warnleuchte gebe es wohl, sagt Polizeisprecher Jürgen Krautwald auf Anfrage: 'Die Ermittlungen sind aber nicht abgeschlossen.' Beispielsweise gehe es darum, ob das Warnlicht auch angeschaltet war.
Peter Schöttl, Geschäftsführer am Nebelhorn und Präsident des Deutschen Seilbahnverbandes, sagt: 'In immer mehr Skigebieten sind Pistenraupen mit Seilwinden unterwegs. Dabei hänge die Raupe an einem bis zu ein Kilometer langen oben befestigten Seil. So sei das Präparieren auch an Steilhängen möglich, zudem könne ein Pistenbully am Seil vorwärts wie rückwärts präparieren.
'Eigentlich sollte jeder Tourengeher wissen, dass eine wegen Präparierungsarbeiten gesperrte Piste nicht betreten oder befahren werden darf, erklärt Schöttl: 'Jeder Tourengeher mit halbwegs Hirn hält sich dran.' Zuallererst freilich im eigenen Interesse: Denn im ungespannten Zustand kann das lange Stahlseil nicht sichtbar unter dem Schnee versteckt sein. Kommt dann Spannung aufs Seil, schießt es wie ein Geschoss nach oben. Oder das Stahlseil peitscht seitlich hin und her. 'Zur Präparierung gesperrte Pisten müssen konsequent gemieden werden', mahnt der Deutsche Alpenverein diejenigen Schneesportler, die früh am Morgen oder abends nach Betriebsschluss der Lifte unterwegs sind.
Klare Rechtslage
Die Rechtslage ist eigentlich klar: Juristen unterscheiden zwischen geschlossenen und gesperrten Pisten. Geschlossen kann eine Abfahrt beispielsweise sein, weil die Schneeverhältnisse nicht mehr gut sind. Der Bergbahnbetreiber übernimmt dann keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden. Wer eine geschlossene Piste dennoch befährt, handelt also auf eigene Gefahr.
Gesperrt dagegen wird eine Piste zum Beispiel wegen akuter Lawinengefahr, einer Lawinensprengung oder eben wegen Präparierungsarbeiten. Wer sich auf gesperrten Pisten aufhält, riskiert ein Bußgeld – vor allem aber sein Leben. Auf eine Sperrung wegen Seilwinden-Präparierungsarbeiten sei an der Tal- und an der Bergstation einer Bahn hinzuweisen, heißt es in einem Fachbuch des Kemptener Skirechts-Experten Gerhard Dambeck. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen seien die Hinweise zu beleuchten oder zumindest müsse ein Blinklicht angebracht werden.