Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Tierheim: Kein Platz für aggressive Kampfhunde

Allgäu

Tierheim: Kein Platz für aggressive Kampfhunde

    • |
    • |

    Memmingen (gw). - Beim Tierschutzverein Memmingen finden Tests für Kampfhunde statt, bei denen Aggressivität und Nervenkostüm überprüft werden. 'Wir werden unser Tierheim aber nicht zum Asyl für solche Hunde machen, die diesen Test nicht bestehen', betont Leiterin Marga Brader. Tiere, die unter die Kampfhunde-Verordnung fallen, dürfen nur dann privat und mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinde gehalten werden, wenn sie eine Wesensüberprüfung bestanden hätten und ein vereidigter Sachverständiger eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung ausgestellt habe, berichtet Brader. Tiere, die diese nicht erhalten, könnten im Heim keine Bleibe finden, weil sie die Zwinger auf unbestimmte Zeit für Findlings- und andere Hunde blockieren würden. Dazu komme, dass das Personal nicht für den Umgang mit solchen Hunden geschult sei: 'Es ist bekanntlich so, dass aggressive Hunde, die in Zwingern gehalten werden und keinen Auslauf bekommen, noch gefährlicher werden', so Brader. Deshalb sei der Gesetzgeber selber für die Unterbringung belasteter Kampfhunde verantwortlich. Manfred Wirrer ist Besitzer eines Rottweilers, einer Rasse, die in der Kategorie zwei der etwas weniger gefährlichen Kampfhunde zu finden ist. Als Vorstandsmitglied des Tierschutzvereins ist er dabei, den Wesenstest zu organisieren, den ein Fachmann durchführt. Der Test findet am Samstag, 29. März, und am Samstag, 5.

    April, im Tierheim am Vogelsbrunn statt. Der angemeldete Hund muss haftpflichtversichert und tätowiert sein oder über einen implantierten Erkennungs-Chip verfügen. 'Wenn die beiden letzteren Voraussetzungen nicht erfüllt sind, steht eine Tierärztin bereit, die am Tage der Prüfung einen Chip einsetzt', so Wirrer. Bei der Prüfung müsse der Hund zum Beispiel unter Beweis stellen, dass er gehorsam sei, gegenüber Artgenossen und Menschen keine erhöhte Aggression zeige und dass er ein gutes Nervenkostüm habe, wenn er zum Beispiel durch Geräusche erschreckt werde. Wegen der intensiven Überprüfung nehme der Sachverständige nur vier Hunde an einem Tag ab, so Wirrer. Falls Bedarf bestehe, werde er deshalb weitere Termine anberaumen. Die Kosten, einschließlich schriftlichem Gutachten, würden sich auf maximal 200 Euro belaufen. Danach könne bei der jeweiligen Gemeinde die Erlaubnis für die Haltung des Hundes beantragt werden. Zu den Kampfhunderassen gehören laut bayerischer Verordnung in der Kategorie 1: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. In die Kategorie 2 sind eingestuft: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue Bordeaux (Bordeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Cangal. Auch alle Mischlinge aus diesen Rassen zählen zur Kategorie der Kampfhunde. i Kampfhund-Besitzer können ihre Tiere zu dem Test unter (08331) 4362 oder im direkt im Tierheim (08331/81076) anmelden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden