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Tierarztnotdienst kostet in Zukunft mindestens doppelt so viel

Tierarzt aus Wertach erklärt neue Gebührenordnung

Tierarztnotdienst kostet in Zukunft mindestens doppelt so viel

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    Ein Tierarzt impft einen Hund (Symbolbild).
    Ein Tierarzt impft einen Hund (Symbolbild). Foto: Uli Deck (dpa)

    In Tierarztpraxen werden ab sofort Notdienstgebühren fällig. Für tierärztliche Leistungen während des Notdienstes in Kleintier- oder Großtierpraxen dürfen Tierärzte ab dem 14.02.2020 unter anderem eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro berechnen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bayerischen Landestierärztekammer hervor.  Demnach sollen Tierärzte für ihre Leistungen während des Notdienstes auch mindestens den zweifachen Gebührensatz ansetzen. Sie können jetzt auch im Notdienst bis zum 4- fachen Gebührensatz abrechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz. Außerhalb der Notdienstzeit gilt der einfache Gebührensatz, der sich nach Leistung und Verrichtung der Tätigkeiten berechnet.  Die neuen Notdienstzeiten sind: 

    • täglich ab 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages oder freitags ab 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags. 
    • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

    Es gibt allerdings auch Ausnahmen:  Bietet eine Tierarztpraxis beispielsweise eine reguläre Sprechstunde am Samstagvormittag an, fällt diese nicht in die Notdienstzeit. Der Arzt darf dann auch keine Notdienstgebühren berechnen. Das Problem bisher war die Notdienstversorgung mit Personal, erklärt Dr. Helmut Zeberle, Tierarzt für Klein- und Großtiere in Wertach, gegenüberall-in.de. Jeder Mitarbeiter muss entsprechen bezahlt werden, was bisher nicht möglich war, so Zeberle. Die neue Gebühr helfe also dabei, den Notdienst mit Personal zu belegen. Die Notdienstgebühr gelte allerdings nicht in Tierheimen und für Bestandsbetreuungen in landwirtschaftlichen Betrieben.  Bei einer Bestandsbetreuung führt der Tierarzt Kontrolluntersuchungen an mehren Tieren durch, beispielsweise an Kühen in einem Stall. Laut Zeberle gilt es abzuwarten, ob sich die veränderte Notdienstgebühr auch in Rinderpraxen durchsetzen lässt. Er befürchtet, dass Landwirte die Erwartungshaltung haben könnten: Wir haben mit dem Tierarzt einen Vertrag zur Bestandsbetreuung unterschrieben, nun erwarten wir auch, dass er bei einem Notfall während der Notdienstzeit den einfachen Gebührensatz berechnet.  Wie eine Tierarztpraxis ihre Mitarbeiter im Notdienst bezahle, wenn kein Notfall eintritt, sei jeder Praxis selbst überlassen. "Die neue Gebühr ist jetzt schon eine erhebliche Erhöhung", sagt der 55-Jährige. Mehr zu erwarten, stehe gar nicht im Raum: "Wir müssen auf jeden Fall zufrieden sein." Durch die Notdienstgebühren werden sich weder Landwirte noch Kleintierhalter seiner Meinung nach vor einem Anruf beim Tierarzt innerhalb der Notdienstzeit abschrecken lassen. "Wenn es einen Unfall gibt, gibt es sowieso keine Ausweichmöglichkeit, als den Tierarzt zu rufen". Ob die Notdienstgebühr den tierärztlichen Nachwuchsmangel eindämmen wird, ist sich der Tierarzt aus Wertach nicht sicher.

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