Viele Kunden, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten, konnten diese aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr antreten. Etliche Geschädigte bekamen ihre Kosten nicht erstattet. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Schaden zu ersetzen und bietet Ausgleichszahlungen an. „Betroffene müssen sich dafür auf einem bereitgestellten Portal anmelden“, informiert Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sie rät, diese Möglichkeit zu nutzen. Bis zum 15. November können sich Thomas Cook-Kunden noch eintragen. Online sind Angaben, Belege und Erklärungen zu übermitteln. Anhand dieser Dokumente prüft der Bund, ob Kosten erstattet werden. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher einen Ausgleich erhalten, müssen sie unter anderem ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter zuvor angemeldet haben. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und das Portal für die Erstattung sind zu finden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de/Thomas-Cook. Bei Fragen bietet die Verbraucherzentrale Bayern persönliche Beratung nach Termin an. Die Adressen der örtlichen Beratungsstellen und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.
Reisen: Thomas Cook: Die Anmeldefrist für Ansprüche läuft aus
