Aitrang/Ostallgäu | vit | Der Elbsee ist ein beliebtes Ausflugsziel. Manchmal wohl ein wenig zu beliebt. Dann bekommen Erholungssuchende schon mal teure Post vom Landratsamt. 63 Euro musste beispielsweise eine Verwandte von Josef Gabriel aus Eggenthal bezahlen. Ein Bußgeld dieser Höhe werde erhoben, wenn jemand im Landschaftsschutzgebiet auf verbotenen Wegen fährt und dort sein Auto abstellt, erklärt UlrikeWörz,Sachgebietsleiterin für den Naturschutz im Landratsamt Ostallgäu.
Die Situation kennen viele: An einem sonnigen Wochenende ist am Elbsee mal wieder alles zugeparkt - auch am Wanderparkplatz nördlich des Sees. Nach einigen Kilometern Anfahrt möchte man dennoch die Natur genießen und stellt sein Auto einfach in eine benachbarte Wiese. Genau das aber ist verboten. Der Elbsee und seine Umgebung ist Landschaftsschutzgebiet. Dort kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen, wenn jemand auf Wegen oder Flächen, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt ein Kraftfahrzeug fährt oder parkt.
Dabei hält sich das Landratsamt nach eigener Ansicht sogar noch zurück. Denn statt eines Bußgeldbescheides verschickt man zunächst "nur" eine Verwarnung. Wer das Schild "Durchfahrt verboten" missachtet, wird mit 30 Euro zur Kasse gebeten, wer verbotswidrig parkt, zahlt 35 Euro.
Gleich mehrere Verstöße
Wird diese Verwarnung akzeptiert und bezahlt, bleibt es bei diesem Betrag. Ein Bußgeldbescheid, so Wörz wird erst dann erlassen, wenn das Verwarngeld nicht akzeptiert wird, oder mehrere Tatbestände zusammenkommen: Beispielsweise mit dem Auto über einen verbotenen Weg zu einem verbotenen Parkplatz fahren. Dann kann sich die Verfehlung auch auf über 60 Euro summieren.

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Das Landratsamt schickt allerdings normalerweise nicht gezielt Mitarbeiter los, die in den Landschaftsschutzgebieten Falschparkern nachspüren. Doch immer wieder melden die Naturschutzwächter Vergehen, denen natürlich nachgegangen wird. Pro Jahr kommen im ganzen Ostallgäu 100 bis 120 Verfahren zusammen. 2007 waren es beim Elbsee 23, heuer erwartet man die gleiche Größenordnung.
Ein weiterer Schwerpunkt bei Verstößen gegen die Naturschutzbestimmungen ist am Illasbergsee beim Badeplatz. Dort gibt es in der Hauptsaison mittlerweile eine Wiese, auf der ein Bauer mit Billigung durch die Naturschutzbehörde gegen Bezahlung Badegäste parken lässt. Bei wildem Parken greift das Landratsamt daher durch, um die Autos auf die ausgewiesenen Parkflächen zu lenken.
Eine solche Lenkung versucht man im Elbseebereich auch mit Wohnmobilen. Denn immer wieder wird in diesem sensiblen Bereich wild gecampt, obwohl es einen Campingplatz gibt.
Da es bei Überfüllung des Parkplatzes aber am Elbsee keine Alternativflächen gibt, will die Naturschutzbehörde mit der Gemeinde nochmal über einen größeren Parkplatz sprechen. Dies wünscht sich auch Josef Gabriel aus Eggenthal. Zudem plädiert er dafür, fürs Falschparken höchstens so viel zu verlangen wie die Polizei an einer regulären Straße.