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Telefonauskunft zu

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Telefonauskunft zu

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    Erbschaft und mehr Servicenummer des Finanzamts Kaufbeuren/Ostallgäu (bz). Nach dem Vorbild großer Wirtschaftsunternehmen wurde nun auch beim Finanzamt in Kaufbeuren ein so genanntes Call-Center eingerichtet, bei dem jedermann Auskünfte erhält.

    Das Bürgertelefon gibt es zunächst nur für den besonderen Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Hier besteht ein besonderer Bedarf, weil das Finanzamt Kaufbeuren über die Landkreisgrenzen hinweg auch für die Bezirke Garmisch-Partenkirchen, Kempten, Landsberg, Lindau, München, Starnberg, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen zuständig ist und die Bürger nicht ihren Bearbeiter beim örtlichen Finanzamt um Rat fragen können.

    Für allgemeine Anfragen

    Am Bürgertelefon werden alle allgemeinen telefonischen Anfragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (zum Beispiel Abgabe von Steuererklärungen, Fristen, allgemeine Rechtsauskünfte) beantwortet. Eine Beratung zu speziellen Problemen kann nicht durchgeführt werden, da dies den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist. Der verbesserte Service für die Bürger, der in dieser Form bei der Bayerischen Finanzverwaltung einzigartig ist, wurde im Dezember 2001 von der Bayerischen Staatsregierung mit einem Preis für besonderes Engagement auf dem Gebiet der innovativen Verwaltung ausgezeichnet.

    i Das Bürgertelefon des Finanzamts ist zu erreichen unter der Nummer 0 83 41/80 25 59.

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