Lindenberg und Lindau erheben erstmals Zweitwohnungssteuer Lindau/Lindenberg (dik). Zum Jahresbeginn hat neben Lindenberg , wie berichtet, auch die Stadt Lindau die Zweitwohungssteuer eingeführt..
Wer in Lindau eine Zweitwohnung besitzt, muss dafür eine Abgabe an die Stadt überweisen. Fällig wird der Betrag erst im Laufe des Frühjahrs, denn zunächst ermittelt die Verwaltung, wer denn wirklich zur Kasse gebeten werden kann. Die Stadtverwaltung begründet, warum die Stadt die Zweitwohnungssteuer erhebt: 'Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der nachhaltig schlechten finanziellen Situation und der daraus gesetzlich gebotenen und rechtsaufsichtlich geforderten Verpflichtung zur Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten.' Bevor die Stadt aber die Bürger mit Zweitwohnsitz zur Kasse bittet, prüft sie die tatsächlichen Verhältnisse. Die Erfahrung zeigt, dass mancher schon lange für immer in Lindau wohnt, es aber vergessen hat, dies dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Andere haben ihre Zweitwohnung in Lindau schon aufgegeben, aber den Wohnsitz nicht abgemeldet. Kämmerei und Stadtjurist brüten zudem über der im Sommer vom Stadtrat erlassenen Satzung zur Zweitwohnungssteuer. Hintergrund ist ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Demnach dürfen Städte Zweitwohnungssteuer nicht von verheirateten Bürgern verlangen, die an verschiedenen Orten arbeiten und deshalb dort ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben. Ebenfalls nicht zur Kasse bitten will die Stadt solche Lindauer, die beispielsweise in München studieren, am Wochenende weiter bei ihren Eltern wohnen und dies als Zweitwohnsitz gemeldet haben. Lau betont aber, das gelte nur für ein Jugendzimmer. Wer ein eigenes Appartment mit Küche und Bad bewohne, der werde zahlen müssen. Viele Telefonate und Gespräche All dies wollen Einwohnermeldeamt und Kämmerei in den kommenden Monaten in vielen Telefonaten und Gesprächen mit den Betroffenen erfragen. Die Bescheide werde er erst verschicken, wenn die meisten Unklarheiten beseitigt sind, versichert Lau weiter. Bis dahin werde auch klar sein, ob die Zweitwohnungssteuer in einem Jahresbetrag oder vierteljährlich zu zahlen ist.