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Strichparker und zu enge Parklücken - einfach ärgerlich

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Strichparker und zu enge Parklücken - einfach ärgerlich

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    Kempten(bec). - Die Situation kennen viele: Man fährt in eine Parklücke, versucht auszusteigen - und dann wird's eng. Die Autotür lässt sich nicht weit genug öffnen, zu groß ist die Gefahr, das Fahrzeug nebenan zu lädieren. 'Die Parkplätze sind zu eng und viele Autofahrer scheren sich nicht um Begrenzungen', meint ein Kemptener. Stimmt das? Die AZ ging der Frage nach der richtigen Parkplatzbreite nach und auch den Möglichkeiten, wie mit 'Strichparkern' verfahren werden kann. Öffentliche Parkplätze müssen 2,50 Meter breit sein, hat der Kemptener in der Bauentwurfslehre von Neufert (einem Lehrbuch für Architekten) gelesen. Da der Mann gehbehindert ist und Probleme beim Aussteigen hat, nahm er das Maßband zu Hilfe und fand heraus: Von 2,50 Meter keine Spur. 2,37 Meter oder gar 2,28 Meter seien die Parklücken auf verschiedenen Kemptener Parkplätzen breit. Laut Markus Kennerknecht vom städtischen Tiefbauamt auch völlig zurecht: 'Die 2,50 Meter sind lediglich ein Daumenwert.' Bei der Bemessung der Parkplatzbreiten komme es vor allem darauf an, wie viele Plätze benötigt würden. Kennerknecht: 'Da kann die Breite auch mal nur 2,20 Meter betragen.' Was den Kemptener Bürger aber außerdem stört, sei die Tatsache, dass viele Autofahrer nicht innerhalb der Begrenzungen parkten. 'Die stellen sich dann auf den Strich und brauchen zwei Parkplätze.' Er finde das einfach nur 'unsozial' und 'ärgerlich'.

    Strafe gibt es höchst selten Wer beim Parken zwei Lücken für sich beansprucht oder so einparkt, dass kaum mehr ein anderer daneben Platz hat, erfülle den Tatbestand des 'Nicht Platz sparenden Parkens'. Laut Carmen Stahn von der Verkehrspolizei Kempten komme das zwar immer wieder vor, geahndet werde diese Ordnungswidrigkeit aber höchst selten: ' Denn wenn einer irgendwo in der Mitte parkt, sind die anderen ja gezwungen, es ihm gleich zu tun.' Wer mit dem 'Strichparken' letztendlich angefangen habe, sei dann meist nicht mehr festzustellen. Sollte die Polizei aber jemanden erwischen, wie er beim Einparken das Ziel verfehle, so müsse der den Geldbeutel zücken: Zehn Euro kostet der Luxus eines Doppelparkplatzes.

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