Stichtag: Steuererklärung 2020 - jetzt drängt die Zeit

28. Oktober 2021 10:28 Uhr von RSA Radio GmbH & Co. KG
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Sie steht jedes Jahr aufs Neue an: die Steuererklärung. Damit Sie alles richtig machen, was in diesem Jahr anders ist als sonst, haben wir die Veränderungen nochmal zusammengefasst.

Friständerung

Dieses Jahr ist der letzte Stichtag nicht wie gewöhnlich am 31. Juli, sondern am 2. November. Alle, die ihre Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuervereins machen, haben bis zum 31. März 2022 Zeit.

Folgen der verspäteten Abgabe

Wenn es nachvollziehbare Gründe für die Verspätung gibt (darunter fallen ein Umzug, eine lange Erkrankung oder das Fehlen von Unterlagen) dann kann ein schriftlicher Antrag vom Finanzamt genehmigt werden. Gibt es diesen nicht, so fällt ein Verspätungszuschlag von 10 Prozent, der festgesetzten Steuer an. Wird auch die zweite Frist nicht eingehalten, wird ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro fällig. Liegt die Steuererklärung dann noch immer nicht vor, schätzt das Finanzamt das Einkommen zum Nachteil des Schuldners und die Steuererklärung muss trotzdem abgegeben werden.

Neue Reglungen in diesem Jahr

Zum einen gibt es die neue Anlage Corona Hilfen, da muss eingetragen werden, wenn Sie finanzielle Unterstützung wie Zuschüsse und Überbrückungshilfen erhalten haben, diese werden als steuerpflichtige Betriebseinnahmen angerechnet. Selbst wer nichts erhalten hat, muss das angeben. Außerdem kann man Anschaffungen bis 800 Euro, die im Homeoffice zu 90 Prozent für die Arbeit genutzt wurden, absetzen. Der Arbeitgeberbonus muss nicht mitangegeben werden, anders als der Kinderbonus, obwohl dieser steuerfrei ist. Alle freiwilligen Impfhelfer können sich, je nach Aufgabengebiet über einen Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro freuen. Wenn Ihnen im Nachhinein auffällt, dass etwas vergessen wurde, haben Sie einen Monat Einspruchsfrist.

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