Lechbruck (fis). - Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Sondergebiet Feriensiedlung östlich Baderwäldle' ist der Startschuss für das geplante 'Freizeitdorf Via Claudia Lechbruck am See' in Lechbruck gefallen. Wie berichtet, will die 'Wohnbau Lingenfelder KG' in den nächsten vier Jahren 42 Ferienhäuser im Landhausstil mit insgesamt 84 Wohneinheiten errichten. Die Investitionssumme beläuft sich auf rund 14 Millionen Euro. Der Beschluss erhielt zwei Gegenstimmen - unter anderem missfiel die Tatsache, dass im Sondergebiet auch Hauptwohnsitze eingerichtet werden können. Kreisplaner Gernot Frenz trug dem Gemeinderat die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Geäußert haben sich hierbei noch das Wasserwirtschaftsamt Kempten und Kreisheimatpfleger Rudolf Zwick ohne weitere Anregungen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begrüßte die Umplanung der Zufahrtssituation, da nach der Änderung die am Gebietsrand laufende Trasse der ehemaligen Via Claudia nicht mehr beeinträchtigt wird. Der Vorschlag des Denkmalamtes, in dem Gebiet Untersuchungen bezüglich historischer Funde - wie neuerdings an vielen Bodendenkmälern üblich - zu machen, wurde zur Kenntnis genommen und wird weitergegeben. Somit war alles abgehandelt, worauf der Beschluss über die Abwägungen einstimmig gefasst wurde. In einer Anmerkung bat Bürgermeister Dietmar Hollmann die Bevölkerung um Verständnis, da auf der Lechwiesenstraße als momentane Erschließungsstraße wohl mit erhöhter Verkehrsentwicklung zu rechnen ist. Doch mit Blick auf die Zukunft sei eine Umgehungsstraße zur Erschließung der touristischen Einrichtungen im Bereich Lechwiesenstraße nicht auszuschließen. Als 'letzten Schritt in der Genehmigungspalette' zählte laut Frenz der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes, den der Kreisplaner in kurzen Zügen vorgestellt hatte. Die Siedlung erhält 42 Gebäudeteile mit je zwei Wohnungen, für die jeweils zwei Pkw-Stellplätze vorzuweisen sind. Festgelegt sind sämtliche Verkehrs-, Grün- und Ausgleichsflächen, Bereiche für Regenwasserrückhalt sowie alle notwendigen planungstechnischen Bestimmungen und Vereinbarungen. 'Ich habe sie gelesen,' erklärte der Bürgermeister auf die Frage von Gemeinderat Niggl, ob denn jemand die Satzung im Detail kennen würde.
Keine Solaranlagen vorgesehen Der Satzungsbeschluss erfuhr trotzdem zwei Gegenstimmen: Für zweiten Bürgermeister Walter Vogt war es unverständlich, dass in der Siedlung die Errichtung von Hauptwohnsitzen erlaubt sei, wo doch laut Flächennutzungsplan das Gebiet für 'touristische Entwicklung' ausgelegt ist. Die Gegenstimme von Ratskollege Heinz Weber beruhte auf der Tatsache, dass laut Bebauungsplan in der Siedlung die Nutzung von Solar- oder Photovoltaikanlagen untersagt wird.