Füssen | hs | Jürgen Brecht spendet gern. Seit vielen Jahren führt der Selbstständige bis zu fünf Prozent seines Gewinnes an gemeinnützige Einrichtungen ab, doch jetzt ist er auf einen Empfänger gestoßen, der sein Geld nicht will: die Stadt Füssen. Die Kommune erstattete Brecht rund 3500 Euro an Spenden für den Kindergarten 'Pusteblume' zurück. Grund: Brecht habe Verbindungen zur so genannten Wankmiller-Gruppe. 'Es gibt keine Zusammenarbeit der Stadt mit der Sekte - da nehmen wir auch kein Geld an', sagt Bürgermeister Christian Gangl zu dem Vorgang.
Brecht lebt seit sechs Jahren in Füssen und ist nach eigener Aussagen seit rund vier Jahren Mitglied im 'Stamm der Likatier', unter dem die Wankmiller-Gruppe firmiert. Den Clan, den Kritiker als Sekte oder als sektenähnliche Gruppierung einstufen, bezeichnet er als 'alternative Lebensgemeinschaft'.
Als er nun 1111 Euro an den städtischen Kindergarten 'Pusteblume' überwiesen hatte, erhielt Brecht postwendend ein Schreiben der Stadt: 'Wir bedanken uns für Ihre Spende , können diese aber leider nicht annehmen, da uns Informationen vorliegen, dass Sie Verbindung zur so genannten Wankmiller-Gruppe haben', teilte ihm Kämmerer Helmut Schuster mit. Für Brecht ein Unding. Zumal er für seine Spenden an den Kindergarten in vergangenen Jahren sogar ein Dankesschreiben von Bürgermeister Gangl erhielt.
'Konsequentes Vorgehen'
Damals seien die Verbindungen von Brecht zur Wankmiller-Gruppe noch nicht bekannt gewesen, sagt der Rathaus-Chef. Er innert zudem an die Resolution des Stadtrates aus dem Jahr 2001, in der man sich einstimmig von der Gruppe distanzierte (siehe Info-Block). 'Da können wir auch kein Geld von Mitgliedern annehmen', begründet Gangl das 'konsequente Vorgehen' der Kommune. Folgerichtig habe man Brecht rund 3500 Euro, die er in den vergangenen Jahren insgesamt dem Kindergarten zukommen ließ, wieder zurückerstattet. 'Wer A sagt, muss auch B sagen', meint Kämmerer Schuster dazu - selbst, wenn die Kommune Geld für soziale Einrichtungen dringend benötige.
Für Brecht ist diese Ablehnung ein 'Aufrechterhalten alter Gräben aus dem vergangenen Jahrhundert' und er fühlt sich an die hinterste indische Provinz erinnert. 'Im Kastensystem gilt: Bekommt ein Kastenmitglied von einem Unberührbaren ein Geschenk angeboten, so gilt immer: ablehnen.' Er will das Geld nun anderen gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen lassen. Zudem hat er eine Aufsichtsbeschwerde ans Landratsamt gerichtet, über die noch nicht entschieden wurde. Darin beschwert er sich unter anderem über die Diskriminierung seiner Person.