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Sozialtraining für junge Straftäter kürzen?

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Sozialtraining für junge Straftäter kürzen?

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    Kaufbeuren/Ostallgäu (bbm). - Wenn Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt kommen, dann gilt, anders als im Erwachsenenstrafrecht, das Prinzip 'Erziehung statt Strafe'. Gerade bei jungen Wiederholungs-Straftätern haben sich die so genannten Sozialen Trainingskurse bewährt, in denen Spielregeln menschlichen Zusammenlebens vermittelt werden. Die Kurse werden als Auflage vom Jugendgericht verhängt und von der Stadt Kaufbeuren und dem Landkreis Ostallgäu gemeinsam angeboten. Sie gerieten jetzt in die Diskussion, nachdem in einer Sitzung des Kreis-Jugendhilfeausschusses Überlegungen im Raum standen, angesichts der Finanznot öffentlicher Kassen den Umfang des Angebots zu reduzieren (wir berichteten). Dies führte zu kritischen Stimmen, insbesondere auch seitens des Jugendgerichts, das bislang nach Auskunft des Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts nicht zur Sache gehört wurde. Nachdem die Stadt Kaufbeuren laut Jugendamtsleiter Rudolf Uhrle am bisherigen Modell festhalten möchte, hob nun auch Kreisjugendamts-Leiterin Petra Mayer das Bestreben hervor, 'in Zusammenarbeit mit der Stadt nach der bestmöglichen Lösung zu suchen.' Bei den Überlegungen zu möglichen Einsparungen habe es sich lediglich um ein 'Denkmodell' gehandelt, über das noch nicht entschieden sei. Zwar müssten in Zeiten leerer Kassen auch soziale Angebote auf den Prüfstand. Man sei aber bereit, 'diese wieder herunterzunehmen', wenn die Einsparungen eine Verschlechterung bedeuten sollten. Im Unterschied zur Stadt, die bei den Sozialen-Trainingskursen mit den Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe eigene Kräfte einsetzt, hat der Kreis die Katholische Jugendfürsorge (KJF) mit der Durchführung beauftragt. Die Zusammenarbeit sei stets zur Zufriedenheit gewesen, so Petra Mayer. Allerdings habe man keinerlei finanzielle Möglichkeiten für eine von der KJF aufgrund steigender Fallzahlen gewünschte Verdoppelung der bisherigen Wochenstunden gesehen. In einem gemeinsamen Gespräch seien verschiedene Einsparmöglichkeiten diskutiert worden, unter anderem auch eine Reduzierung der Anzahl der Gruppenabende bei den Trainingskursen. Konkret bedeuten würde dies nach Auskunft von Ruth Kimmig, der Leiterin des Sozialpädagogischen Fachdienstes Kaufbeuren/Ostallgäu der Katholischen Jugendfürsorge, dass die Zahl der Abende von acht auf drei gekürzt werden könnte. Dieses 'Abspecken' des bewährten Konzepts wäre ihrer Überzeugung nach 'sehr schmerzhaft.' Wie das Wort Training schon sage, gehe es um das Einüben neuer Verhaltensweisen und Konfliktlösungs-Strategien und dazu brauche man eine gewisse Zeit.

    'Das bringt dann nichts mehr' Als die Möglichkeit veränderter Rahmenbedingungen jetzt in einer Sitzung des Kaufbeurer Jugendschöffengerichts zur Sprache kam, reagierten sowohl die Staatsanwältin - sie sagte im Plädoyer, sie habe 'mit Entsetzen' davon gehört - als auch der Richter mit Unverständnis. 'Das bringt dann nichts mehr', so der Vorsitzende zur angedachten Kürzung bei den Kursabenden. Auf Anfrage der AZ erklärte er, die Sozialen Trainingskurse seien seiner Überzeugung nach ein wichtiges Erziehungsinstrument 'für junge Leute, die auf der Kippe stehen und bei denen es um die Frage geht, ob sie in die Kriminalität abgleiten.' Dass die Kurse auch in Zukunft gemeinsam mit dem Landkreis in der bewährten Form stattfinden, ist laut Jugendamtsleiter Rudolf Uhrle das Bestreben der Stadt Kaufbeuren. Man sei im Gespräch, werde aber notfalls die Trainingskurse unter Beibehaltung des bisherigen Standards nur noch für Jugendliche aus dem eigenen Einzugsbereich anbieten. Dies würde nach Auskunft von Sabine Rethmann von der Kaufbeurer Jugendgerichtshilfe bedeuten, dass eine zeitnahe Kurs-Teilnahme nicht mehr im bisherigen Ausmaß möglich wäre und bis zu zwei Jahre zwischen Verurteilung und Kurs liegen könnten.

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