Fleischabholverband will bauen, Gemeinde kann mitnutzen Ruderatshofen (am). Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Ruderatshofen drehte sich eine ausführliche Debatte um den Antrag, das bestehende Schlachthaus innerhalb des Bauhofes zu erweitern. Dazu ist eine weitere Fläche nötig. Mehrheitlich stimmte der Rat dem Ansinnen des örtlichen Fleischabholverbandes zu.
Danach soll in Richtung Westen eine kleinere Erweiterung für einen Sozialraum und WC-Anlage entstehen. Damit werde auch eine seit langem im Raum stehende Forderung des Gemeindeunfallversicherungs-Verbandes erfüllt, so Bürgermeister Wilhelm Kunstin. Denn bisher fehlen Sozialraum und WC-Anlage für Bauhof-Mitarbeiter. Für den Bau dieser Räumlichkeiten durch den Fleischerabholverband habe die Gemeinde im vorigen Jahr bereits einen Zuschuss von 25 000 Mark bewilligt, weil die Mitbenutzung durch Bauhof-Mitarbeiter gegeben ist. Wie der Bürgermeister erklärte, sei mit dieser Baumaßnahme eine deutliche Verbesserung für die Bauhof-Mitarbeiter gegeben. Zudem werden damit auch die behördlichen Auflagen erfüllt.
Allerdings müssten die Gerätschaften der Ortsgruppe Ruderatshofen des Automobil- und Motorradclubs Unterthingau anderweitig untergebracht werden. Dieses Problem gelte es zuvor zu lösen.
Kunstin informierte den Gemeinderat über einen Antrag des Rechtlerverbandes. Danach ist die Errichtung eines Holzlagerplatzes mit Wendefläche vorgesehen. Die Rechtler baten die Gemeinde um Mitfinanzierung, weil sie die Anlage mitbenutzen werde. Die Kommune wird sich so entschied der Rat mehrheitlich mit einem Viertel der Kosten, also rund 1000 Euro, beteiligen.
Weiter lag dem Gemeinderat ein Antrag der Kirchenstiftung Apfeltrang auf finanzieller Unterstützung zur Sanierung des Pfarrhofes Apfeltrang vor. Es soll nach der Renovierung als 'Haus der Begegnung' genutzt werden. Das unter Denkmalschutz stehende Haus soll innen und außen saniert werden. Nach einer vorläufigen Schätzung der Kirchenstiftung kosten die Instandsetzungsarbeiten um die 512 000 Euro. Von der Gemeinde werde nach der Finanzplanung wie von anderen Zuschussträgern eine Zuwendung erwartet.
Weil aber Unklarheiten bestehen, ob die Kosten auch in der zu erwartenden Höhe entstehen, wurde eine Entscheidung über den Antrag vertagt. Er soll erneut beraten werden, wenn die endgültigen Kosten feststehen.