Mit 2,9 Promille kletterte ein 33-jähriger Oberallgäuer auf den Balkon seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Als diese ihm öffnete, schlug er sie nieder, traktierte sie mit Fußtritten und beleidigte sie. Der Grund: Sie hatte ihre Türklingel nicht gehört. Jetzt wurde der Mann am Amtsgericht Sonthofen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Auch wegen eines Vorfalls einige Monate zuvor. Damals hatte er seinem 35-jährigen damaligen Nachbarn, den er heute noch einen guten Freund nennt, die Wohnungstür eingetreten und den überraschten Mann mit einem Küchenmesser bedroht. Weil beide Taten die unmittelbare Folge eines Vollrausches waren, darf der Angeklagte in der dreimonatigen Bewährungszeit eine Grenze von 0,5 Promille nicht überschreiten. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dem Opfer der Prügelattacke, das bei dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, wurden 500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die Frau leidet noch heute an den Folgen des Angriffs. Zudem habe sie wegen des Vorfalls ihre Wohnung verloren, sagte die 58-Jährige.
Staatsanwältin: Taten beschönigt
Der Angeklagte räumte vor Gericht alle Vorwürfe gegen ihn ein und entschuldigte sich bei den Opfern. Nur an die Details des Angriffs auf seine ehemalige Lebensgefährtin könne er sich nicht mehr erinnern.
«Der Angeklagte versucht, seine Taten zu beschönigen», kritisierte die Staatsanwältin. Von einer verminderten Steuerungsfähigkeit des 33-Jährigen könne man - trotz des hohen Promillewertes - nicht ausgehen, weil der Angeklagte regelmäßig viel Alkohol trinke. Das hatte seine ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht ausgesagt. Zudem sei der Mann noch in der Lage gewesen, auf den Balkon zu klettern. «Das Verhalten spricht nicht dafür, dass der Angeklagte nicht einsichts- und steuerungsfähig war.

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» Wegen der geringen Hemmschwelle und der brutalen Prügelattacke sei eine Freiheitsstrafe notwendig. Zudem müsse der Mann sein Alkoholproblem in den Griff bekommen, forderte die Staatsanwältin: «Sonst sehen wir uns im Gerichtssaal bald wieder.»
Dieser Einschätzung schloss sich auch Richter Dr. Alexander Hirschberg an, der mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwältin entsprach. «Sie sind ein erheblich alkohol-erprobter Täter», sagte der Richter an den Angeklagten gewandt. «Ihnen ist auch bekannt, dass sie unter Alkohol zu aggressivem Verhalten neigen.» Wie sich der Mann benommen habe, sei in keinem Fall zu tolerieren. Die Tat könne nur deswegen noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden, weil der 33-Jährige bislang keine Vorstrafen hatte. «Das ist der letzte Schuss vor den Bug», so Hirschberg. Der Angeklagte ließ offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.