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Sexuelle Belästigung und versuchte Körperverletzung auf Betriebsfeier: Geldstrafe für Oberallgäuer (42)

Gerichtsurteil

Sexuelle Belästigung und versuchte Körperverletzung auf Betriebsfeier: Geldstrafe für Oberallgäuer (42)

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    Gerichtsprozess (Symbolbild)
    Gerichtsprozess (Symbolbild) Foto: Bernhard Weizenegger

    Bei einer Betriebsfeier benahm sich ein 42-jähriger Oberallgäuer so daneben, dass er sich hinterher vor Gericht verantworten muss. Erinnern kann er sich kaum. Am Ende wird er wegen sexueller Belästigung und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eigentlich wollte er längst nach Hause. Das Taxi ließ aber auf sich warten. Dann, so wirft es die Staatsanwaltschaft dem 42-jährigen Oberallgäuer hinterher vor, macht er sich an eine Kollegin ran. Er soll ihr an die Hüfte und an den Hintern gefasst, sie gegen ihren Willen geküsst haben. Anstatt dem Platzverweis der Sicherheitskräfte Folge zu leisten, bewirft der Betrunkene diese laut Anklageschrift mit Steinen, flüchtet mit einem Boot auf einen Weiher, schwimmt darin seine Runden, schlägt einen Security-Mann mit dem Paddel. Die Folge: eine Geldstrafe in Höhe von 5850 Euro.

    Mehr Details zum Verhalten des Mannes auf der Betriebsfeier, dazu die Urteilsbegründung des Gerichts finden Sie in der Samstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 08.06.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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