Freundin verprügelt und beschimpft 1800 Mark Strafe Von Brigitte Horn Sonthofen Verletzte Mannesehre und türkisches Temperament führten den jungen Mehmet geradewegs vors Sonthofer Amtsgericht. Weil ihn ein Seitensprung seiner Angebeteten in Rage brachte, drosch der 20-Jährige ganz entgegen seiner sonstigen Lebensart (Ich hab noch nie eine Frau geschlagen) derart heftig auf die untreue Dame ein, dass sie zu Boden ging. Als Richter-Rechnung gabs nun für dieses Ausflippen 1800 Mark Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Was der Staatsanwalt dem Teilzeit-Masseur da vorwarf, hörte sich ziemlich übel an: Er habe seine Freundin mit der Faust geprügelt, sie bespuckt, an den Haaren zu Boden gezerrt und mit den Füßen getreten. Das nervenaufreibende Drumherum der Beziehung, das Mehmet nun vor Gericht ausbreitete, milderte die Geschichte dann allerdings ab. Sieben Monate war er mit dem Mädchen ziemlich ernst liiert, erzählte der 20-Jährige. Dann gabs Krach, das Paar trennte sich, traf sich wieder und bezog nun sogar zusammen eine Wohnung. Im trauten Heim herrschte dann auch eitel Freude und Sonnenschein bis eine Bekannte dem Türken steckte, dass meine Freundin mir fremdgegangen ist. Da sei er halt ausgerastet, räumte der Angeklagte ein, habe die junge Frau als Schlampe beschimpft und ihr in seiner Wut a paar gschmiert. Allerdings nicht mit der Faust, sondern nur mit der flachen Hand, konkretisierte der Liebhaber die sechs oder sieben Mal, die er zuschlug. Offenbar nahms die Gezüchtigte als verdiente Strafe, denn noch am gleichen Tag wurde Versöhnung gefeiert. Die hielt aber so lange nicht an. Weil ihn der Fehltritt seiner Herzensdame nach wie vor ziemlich wurmte, stattete er nun dem Typ, mit dem sie rumgemacht hat, einen Besuch ab, der in einer kleinen Streiterei endete. Damit hing der Haussegen des jungen Paares wieder reichlich schief.
Bis Mehmet der Geduldsfaden riss und er verlangte, die Freundin solle ihre Sachen packen und gehn. Sie reagierte stocksauer auf diesen Rausschmiss und hängte nun ihren Ex-Lover wegen der eingentlich schon ad acta gelegten Prügel bei der Polizei hin. Das war besonders unangenehm für ihn, weil ich ja schon Stress gehabt hab mit dem Gericht: Als 18-Jähriger hatte er einen Buben mit seiner Zigarette gebrannt, weil der sich weigerte, eine Parkbank zu räumen. Was ihm damals einen Kurzarrest einbrachte. Deshalb langte die Staatsanwaltschaft diesmal auch kräftig hin und schickte dem Masseur einen Strafbefehl über 6600 Mark. Vor Gericht beantragte der Vertreter der Anklage dann aber, nachdem er die ganze Geschichte kannte, das Jugendrecht anzuwenden und eine Woche Dauerarrest zu verhängen. Da krieg ich Panik Doch gegen die Jugendstrafanstalt wehrte sich der Mann auf der Anklagebank vehement: Ich will da nicht mehr rein, da krieg ich Panik. Außerdem sei ihm eine Geldstrafe eh lieber, weil er schließlich arbeiten müsse, ließ er Richterin Brigitte Gramatte-Dresse wissen. Diesen Gefallen konnte sie ihm tun. Sie ordnete die Tat als nicht jugendtypisch ein und wandte Erwachsenen-Strafrecht an. Weil die Hintergründe das handgreifliche Geschehen in weniger brutalem Licht erscheinen ließen, verurteilte sie Mehmet zu 60 Tagessätzen à 30 Mark. Zur Kasse gebeten wurde auch seine Ex-Freundin: Obwohl als Zeugin geladen, glänzte sie durch Abwesenheit. Und dafür sind 500 Mark Ordnungsgeld fällig.