Verfahren wegen Betruges gegen zwei junge Leute eingestellt Kaufbeuren(bbm). Sie waren unangemeldet und ohne Arbeitserlaubnis über ein Jahr lang bei einem Kaufbeurer Imbiss beschäftigt, als die Polizei im Juli 2001 bei einer Durchsuchung auf ihre Namen stieß: Eine 19-jährige Türkin und ein 21-jähriger Asylbewerber wurden jetzt wegen Betrugs vor dem Jugendrichter angeklagt. Dieser stellte die Verfahren ein, da sich beide Angeklagte bereit erklärt hatten, Geldbußen in Höhe von 1500 und 1200 Euro als Abschlag auf Rückzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger zu bezahlen.
Dass er seit Mitte des Jahres 2000 bei dem Imbiss tätig war, obwohl er damals noch keine Arbeitserlaubnis hatte, gab der heute 21-jährige Angeklagte zu. Weil er die erste Zeit nur ein paar Stunden pro Woche ausgeholfen habe, habe er nicht gedacht, dass dies genehmigungspflichtig sei.
Auch das Landratsamt, das für ihn Sozialhilfeleistungen, wie Taschengeld und Unterbringungskosten, übernahm, informierte der junge Mann nicht über seine Tätigkeit. Im Frühjahr 2001 bekam er dann eine Arbeitserlaubnis für einen 630-Mark-Job. Er gab zu, dass er dann mehr gearbeitet habe als erlaubt. Der 21-Jährige betonte, er habe bei seiner Chefin auf eine Anmeldung gedrängt 'doch da hieß es: Das geht nicht, das ist zu teuer.'
Auch die 19-Jährige versicherte, sie habe eine ordnungsgemäße Beschäftigung gewollt. Sie habe bei der damaligen Imbiss-Besitzerin ihren Pass abgegeben und gedacht, alles sei in Ordnung. 'Erst als die Polizei kam, erfuhr ich, dass ich schwarz arbeite,' erklärte sie.
Ein Ermittlungsbeamter sagte aus, dass es damals in dem Imbiss rund zwölf Schwarzarbeiter gegeben habe. Das habe die ehemalige Besitzerin in der U-Haft bestätigt.
Der Richter schlug vor, das Verfahren einzustellen. Zum einen seien beide Angeklagte nicht vorbestraft, zum anderen sei das Wichtigste, dass der Staat das ihm zustehende Geld bekomme. Dies werde durch die Geldauflagen gewährleistet. Beide Angeklagten arbeiten übrigens mittlerweile als ordnungsgemäß gemeldete Vollzeit-Kräfte bei dem Imbiss, der nun einen neuen Besitzer hat. Vor dem Kadi