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Schöffenamt: Freiwillige gesucht

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Schöffenamt: Freiwillige gesucht

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    Kempten | mun | Im ersten Halbjahr 2008 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2009 bis 2013 gewählt. Gesucht werden in den Gemeinden des Landgerichtsbezirks Kempten insgesamt 278 Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten in Kempten, Kaufbeuren, Lindau und Sonthofen sowie am Landgericht Kempten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Bayernweit gibt es derzeit 4069 Schöffen. Der Frauenanteil liegt bei gut 45 Prozent. Wir sprachen über die Schöffenwahlen mit Armin Baumberger, Pressesprecher des Landgerichts Kempten.

    Was macht ein Schöffe?

    Baumberger: Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Strafsachen sowohl beim Amtsgericht - Schöffengericht - als auch beim Landgericht, also Große und kleine Strafkammer sowie Schwurgericht, zusammen mit Berufsrichtern eingesetzt werden. Während der Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie entscheiden also genauso wie hauptamtliche Richter über die Schuldfrage sowie Art und Höhe der Strafe.

    Wer kann Schöffe werden?

    Baumberger: Gesucht werden Frauen und Männer, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind nur Deutsche. Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen. Dazu gehören Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Lebenserfahrung, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

    Wie wird man Schöffe?

    Baumberger: Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, sollte sich bei seiner Wohnsitz-Gemeinde baldmöglichst bewerben. Die Gemeinden sind verpflichtet, Vorschlagslisten bis 15. Mai aufzustellen. Die eigentliche Schöffenwahl findet anschließend bei den Amtsgerichten statt.

    Wer ist dabei wahlberechtigt?

    Baumberger: An jedem Amtsgericht wird ein Wahlausschuss gebildet. Ihm gehören ein Amtsrichter an, ein Verwaltungsbeamter und eine bestimmte Anzahl an so genannten Vertrauenspersonen, die aus dem jeweiligen Amtsbezirk kommen müssen.

    Wie groß ist die Arbeitsbelastung ?

    Baumberger: In der Regel sollen pro Jahr nicht mehr als zwölf Sitzungen für einen Schöffen anfallen. Bei sehr umfangreichen Verfahren mit mehr Verhandlungstagen kann es natürlich Ausnahmen geben.

    Muss ein Schöffe für die Wahrnehmung seines Amtes von seinem Arbeitgeber freigestellt werden?

    Baumberger: Ja. Interessenten für eine Bewerbung sollten sich deshalb am besten vorher mit ihrem Arbeitgeber darüber unterhalten.

    Erhält ein Schöffe eine Aufwandsentschädigung und wird der Verdienstausfall ausgeglichen?

    Baumberger: Ein Verdienstausfall wird mit bis zu maximal 20 Euro pro Stunde erstattet. Unabhängig davon gibt es eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro pro Stunde und eine Fahrtkostenerstattung.

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