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Schneekettenpflicht am Riedbergpass

Verkehr

Schneekettenpflicht am Riedbergpass

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    Wegen des anhaltenden Schneefalls besteht Schneekettenpflicht am Riedbergpass.
    Wegen des anhaltenden Schneefalls besteht Schneekettenpflicht am Riedbergpass. Foto: Ulrich Weigel

    Die Schneekettenpflicht am Riedbergpass wurde aufgehoben .

    Die

    wirken sich auch auf die Verkehrssituation am Riedbergpass aus. Wie die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe mitteilte, sei diese derzeit sehr angespannt. Die Passstraße sei nur eingeschränkt befahrbar. Bei der Anreise sollen Besucher deutlich mehr Zeit einplanen oder auf den Skibus umsteigen. Für alle, die trotzdem mit dem Auto die Riedbergpassstraße befahren, gilt Schneekettenpflicht. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die Schneekettenpflicht für alle mehrspurigen Fahrzeuge. Allradfahrzeuge sind davon nicht ausgeschlossen. Verstöße werden in Deutschland mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Wer das Tempolimit von 50 km/h überschreitet, riskiert zusätzlich übermäßigen Verschleiß und das Reißen der Ketten. Hier besteht Schneekettenpflicht (Stand: 09.01., 09:00 Uhr):

    • Obermaiselstein nach Balderschwang
    • Balderschwang nach Obermaiselstein
    • Obermaiselstein nach Grasgehren (Passhöhe)
    • Balderschwang nach Grasgehren (Passhöhe)
    • Grasgehren (Passhöhe) nach Obermaiselstein
    • Grasgehren (Passhöhe) nach Balderschwang
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