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Schneefangzäune sind Angelegenheit der Bauhöfe

Verkehr

Schneefangzäune sind Angelegenheit der Bauhöfe

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    Schneefangzäune sind Angelegenheit der Bauhöfe
    Schneefangzäune sind Angelegenheit der Bauhöfe Foto: Markus Raffler

    Nachts deutet schon der Frost das Kommen des Winters an. Darauf reagieren auch Behörden und Gemeinden und stellen die ersten Schneefangzäune auf. 'Aber wer ist dafür eigentlich zuständig? Vor allem, dass die auch an den richtigen Stellen stehen?', fragt ein AZ-Leser. Außerdem will er wissen, warum es die Zäune in verschiedenen Farben und Materialien gibt, schließlich dienten sie doch der Sicherheit, so der Leser weiter. Und eine einheitliche Optik wäre aus seiner Sicht vorteilhaft. Es gebe zwar keine Vorschriften, aber das Material müsse 'funktional und stabil' sein, erklärt Bernhard Angerer vom Hoch- und Tiefbauamt des Landkreises Ostallgäu.

    Zuständig für die Aufstellung der Schneefangzäune seien die jeweiligen Straßenbaulastträger, erklärt Georgio Buchs, Leiter des städtischen Bauhofs. Innerhalb Kaufbeurens stelle deshalb der Bauhof die insgesamt rund 2,5 Kilometer Schneefangzäune auf.

    In den Gemeinden müssten das die Kommunen für die Gemeindestraßen erledigen. Dagegen sei für die Kreisstraßen der Bauhof des Landkreises zuständig. Dieser nehme für seine Abschnitte meistens braune 'Bauelemente aus unbehandeltem Holz' und in einigen Bereichen Kunststoffelemente, so Angerer. Dagegen greife der städtische Bauhof auf grüne Kunststoffteile zurück – die Farbe sei aber beliebig, so Buchs.

    Allerdings unterliege sie wohl einer Mode, denn derzeit seien auch keine andersfarbigen Kunststoffelemente auf dem Markt, erklärt Angerer.

    Dagegen sind die Orte, an denen die Schneefangzäune aufgestellt werden, quasi vorgegeben. 'Das macht die Natur', sagt Buchs. So müssten besonders Straßen geschützt werden, die vom Schnee leicht verweht werden können – wie etwa auf der Hochebene zwischen Groß- und Kleinkemnat. So sieht das auch Angerer: Für den Bauhof des Landkreises seien verschiedene Straßenmeister zuständig, welche die Zäune nach 'Erfahrungswerten und Geländesituation' aufstellen.

    In allen Fällen müsse aber zuvor geklärt werden, wem die Grundstücke gehören, auf denen die Schneefangzäune aufgestellt werden sollen, denn das geschehe nur in Absprache.

    Allerdings dürfen die Eigentümer keine Pacht dafür verlangen - sondern müssen vielmehr die Aufstellung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit dulden.

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