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Schmerzensgeld nicht bezahlt: Gericht verhängt Geldstrafe

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Schmerzensgeld nicht bezahlt: Gericht verhängt Geldstrafe

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    Kaufbeuren (bbm). - Es war ein zähes Ringen um einen so genannten Täter-Opfer-Ausgleich: In einem Körperverletzungsverfahren wegen einer Attacke am Neugablonzer Fieselplatz hatte sich im Juli 2002 ein 26-jähriger Angeklagter nach längerem Hin und Her bereit erklärt, seinem 20-jährigen Kontrahenten 5500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Daraufhin war das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Nachdem jedoch bis Jahresende keine Zahlung erfolgte, wurde der Fall jetzt erneut vor dem Amtsgericht aufgerollt und der Angeklagte schließlich zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt. Wie der Richter auf Anfrage der AZ erklärte, hatte der junge Mann als Gründe für sein Nicht-Bezahlen finanzielle und private Probleme genannt. Auch beim zweiten Verhandlungstermin sei der Angeklagte weiterhin dabei geblieben, dass es sich bei dem Vorfall im Oktober 2001 um einen Unfall gehandelt habe. Wie anlässlich des ersten Prozesses berichtet, gehörte der 26-Jährige seinerzeit zu einer Mannschaft, die den Fieselplatz gepachtet hatte und deshalb gegenüber einer Gruppe von Hobbyspielern auf ein Heimrecht pochte. Im Streit geriet der Angeklagte dann offenbar wegen despektierlicher Kommentare über seine muskulöse Statur in Rage und sprang über eine Bande auf seinen Kontrahenten zu. Dass er den 20-Jährigen dabei im Gesicht traf und erheblich verletzte, führte er auf einen unglücklichen Zusammenprall zurück. Der Geschädigte erlitt einen Jochbeinbruch, der mit einer Metallplatte unterlegt werden musste, und wird möglicherweise auf einem Auge eine bleibende Farbabschwächung zurückbehalten.

    Nicht gezahlt wie vereinbart Nachdem der 20-Jährige und ein Zeuge, der zu keinem der beiden gegnerischer Lager gehörte, jedoch einen Faustschlag des Angeklagten geschildert hatten, stand bereits beim ersten Verhandlungstermin eine Verurteilung im Raum. Nach der Einigung auf den Täter-Opfer-Ausgleich hatte der Vorsitzende das Verfahren unter der Bedingung eingestellt, dass die Summe innerhalb eines halben Jahres an den Geschädigten bezahlt wird. Dies war dann jedoch nicht geschehen. vor dem Kadi

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