Sonthofen/Oberallgäu | pts | Der Faustschlag auf die Nase hatte ihn wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen. Dann wurde es dunkel. So schilderte es ein junger Mann als Zeuge vor dem Amtsgericht Sonthofen. Er war das Opfer einer Auseinandersetzung in einem Oberallgäuer Lokal. Sein so ziemlich gleichaltriger Kontrahent auf der Anklagebank, dem das Opfer einen Nasenbeinbruch zu verdanken hatte, wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. "Das ist nicht die richtige Art, seine Eifersucht abzureagieren", herrschte die Richterin den Streitsüchtigen an.
Es ging um eine Frau, die Freundin des Angeklagten. Alle drei kannten sich schon vor der Auseinandersetzung. Offensichtlich hatte der später Verletzte versucht, die junge Dame an der Bar zu umarmen. Ob man sich danach noch geschubst und beleidigt habe oder ob der Täter bespuckt worden sei, ließ sich vor Gericht nicht mehr exakt klären. Da stand Aussage gegen Aussage. "Auf jeden Fall trägt man so keine Konflikte aus", nahm die Richterin gleich beide Streithähne ins Visier. "Frauen können sich heutzutage auch selbst wehren. Sie brauchen keinen Ritter", schrieb sie dem vermeintlichen Beschützer ins Stammbuch. Mittlerweile haben sich die beiden ausgesprochen. "Es tut mir Leid im Nachhinein", bereute der Täter. Zuvor hatten die Staatsanwältin eine weit empfindlichere Geldstrafe verlangt und der Verteidiger um Milde gebeten.
"Das nächste Mal setzt es eine Freiheitsstrafe", warnte die Richterin den "Faustkämpfer" zum Abschied.