Gleich doppelt misslich sei die Lage für Rollstuhlfahrer in der Mauerstettener Straße. Dort ist in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem großen Einkaufsmarkt eine Bushaltestelle. Diese sei jedoch manchmal zugeparkt - vor allem am Wochenende. Gleichzeitig werde dem AZ-Leser so auch die Möglichkeit geraubt, an einer abgeflachten Stelle mit dem Rollstuhl auf den Bordstein zu rollen. Auch Eltern mit Kinderwagen oder ältere Mitbürger mit Gehwagen seien davon betroffen. "Da sollte ein Parkverbotsschild hin", so der Leser.
Das sei aber nicht nötig, meint der Verkehrssachbearbeiter der Stadt, Jürgen Schlamber. Denn 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild sei Parken ohnehin nicht erlaubt. Ebenso wenig sei es gestattet, vor abgesenkten Bordsteinen zu parken. Insofern sei die Lage dort eigentlich klar.
Allerdings sei die Haltestelle nicht sehr frequentiert, da nicht oft Busse dort vorbeifahren. Deshalb sei es vorstellbar, dass zumeist im Berufsverkehr oder an Samstagen in der Bucht widerrechtlich geparkt werde, mutmaßt der Experte. Zukünftig soll die Verkehrsüberwachung die Lage im Auge behalten: "Wenn sie vorbeikommt, wird sie sich das anschauen", kündigt Schlamber an.