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Artikel: Richter: Von einem Wirt muss man einfach Besonnenheit erwarten

12. Januar 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Strafbefehl gilt Gastronom der Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung von Gästen für schuldig befunden

Sonthofen/Oberallgäu | pts | Wenn ein Wirt, von dem man Besonnenheit erwarten sollte, seine Gäste attackiert, beschimpft und sogar damit droht, jemanden totzuschlagen, kann etwas mit diesem Berufsbild nicht stimmen. Einer solchen Verfehlung muss Sühne auf dem Fuße folgen, selbst wenn im speziellen Fall vor dem Amtsgericht Sonthofen der angeklagte Gastronom noch keinerlei Vorstrafen aufwies. So meinte es jedenfalls der Richter.

Der 49-jährige frühere Geschäftsführer eine Diskothek im südlichen Oberallgäu akzeptierte letztendlich einen zuvor schriftlich ergangenen Strafbefehl wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. In der mündlichen Hauptverhandlung, zu der es nach einem Einspruch des Gastronomen gegen die verhängte Geldstrafe über 30 Tagessätze gekommen war, hatte er bei Richter Andy Kögl auf Milde gehofft - vergebens. Der Richter verdeutlichte dem Angeklagten, dass am Ende ein härteres Urteil als beim Strafbefehl herausspringen könnte.

'Im Nachtleben geht es halt rauer zu als im normalen Leben', versuchte der 49-Jährige seinen Ausraster zu bagatellisieren. Da sei ihm eben 'eine Dummheit' unterlaufen, als er einen Maßkrug einem Gast gegen die Hand geschlagen und einem anderen mit der Faust gegen die Brust getrommelt habe. Die nachfolgende Beschimpfung und die Drohung seien auch nicht so gemeint gewesen. Denn man kenne sich ja schon lange.

Die Betroffenen brauchten als Zeugen gar nicht erst auszusagen. Nach einer halben Stunde schloss der Richter die Akte. Einen Rat gab er dem Gastronomen allerdings auf den Nachhauseweg mit: Sollten sich Gäste einmal unflätig aufführen, muss der Hausherr die Polizei rufen. Mit Selbstjustiz ist es nicht getan.